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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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Bundeswertpapiere<br />

Ein bedeutender Teil des Bundeshaushalts wird nicht<br />

über Steuern sondern über Kredite finanziert. Zur Kreditfinanzierung<br />

bedient sich der Bund einer großen Zahl<br />

unterschiedlicher Kreditinstrumente. Zu den Standardemissionen<br />

zählen Bundesanleihen, Bundesobligationen,<br />

Bundesschatzanweisungen, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze,<br />

unverzinsliche Schatzanweisungen und<br />

seit 2008 die Tagesanleihe des Bundes Daneben werden<br />

Schuldscheindarlehen eingesetzt.<br />

Auch derivative Finanzierungsinstrumente (Swaps) werden<br />

seit 2002 in größerem Umfang genutzt.<br />

Alle Wertpapiere des Bundes sind mündelsicher und deckungsstockfähig.<br />

Der Ersterwerb von als Daueremission<br />

begebenen Bundeswertpapieren ist auf Grund der Bonifikation,<br />

die den Kreditinstituten vom Emittenten gewährt<br />

wird, für den Anleger gebührenfrei.<br />

Mit Ausnahme der Bundesschatzbriefe Typ B und der<br />

Tagesanleihe haben alle für private Sparer relevanten<br />

Bundeswertpapiere eine feste Verzinsung mit jährlicher<br />

Zinszahlung sowie eine feste Laufzeit. Eine vorzeitige<br />

Rückzahlung durch Kündigung oder Auslosung seitens des<br />

Emittenten ist nicht vorgesehen. Der Erwerber der Papiere<br />

Mein Geld Finanzlexikon<br />

kann sie aber während der Laufzeit zu den jeweils geltenden<br />

Konditionen verkaufen bzw. zurückgeben. Der Erwerber<br />

von Bundeswertpapieren kann sie auf ein persönliches<br />

Einzelschuldbuchkonto bei der Deutschen Finanzagentur<br />

(Adresse: siehe unter „Bundesschatzbriefe) übertragen lassen,<br />

wo sie gebührenfrei verwaltet werden.<br />

Bürgschaft<br />

Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, durch den sich<br />

der Bürge gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für<br />

die Verbindlichkeiten eines Dritten zu haften. Eine Bürgschaft<br />

dient dem Gläubiger zum Schutz bei Zahlungsunfähigkeit<br />

des Schuldners. Hinsichtlich der Art der Haftung<br />

werden drei Arten von Bürgschaften unterschieden:<br />

Ausfallbürgschaften, gewöhnliche Bürgschaften und<br />

selbstschuldnerische Bürgschaften. Bürgschaften werden<br />

abgeschlossen, um den Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit<br />

des Schuldners zu schützen. Kommt es bei dem<br />

Schuldner zur Zahlungsunfähigkeit, muss der Bürge an<br />

seiner Stelle für die Schuld aufkommen. Es gibt vier der<br />

Arten der Bürgschaft:<br />

Gewöhnliche Bürgschaft: Bei dieser Form haftet der Bürge,<br />

wenn von dem Schuldner die ordnungsgemäße Bedienung<br />

der Verpflichtung nicht zu erlangen ist, er also zahlungs-<br />

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