Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH
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Bundeswertpapiere<br />
Ein bedeutender Teil des Bundeshaushalts wird nicht<br />
über Steuern sondern über Kredite finanziert. Zur Kreditfinanzierung<br />
bedient sich der Bund einer großen Zahl<br />
unterschiedlicher Kreditinstrumente. Zu den Standardemissionen<br />
zählen Bundesanleihen, Bundesobligationen,<br />
Bundesschatzanweisungen, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze,<br />
unverzinsliche Schatzanweisungen und<br />
seit 2008 die Tagesanleihe des Bundes Daneben werden<br />
Schuldscheindarlehen eingesetzt.<br />
Auch derivative Finanzierungsinstrumente (Swaps) werden<br />
seit 2002 in größerem Umfang genutzt.<br />
Alle Wertpapiere des Bundes sind mündelsicher und deckungsstockfähig.<br />
Der Ersterwerb von als Daueremission<br />
begebenen Bundeswertpapieren ist auf Grund der Bonifikation,<br />
die den Kreditinstituten vom Emittenten gewährt<br />
wird, für den Anleger gebührenfrei.<br />
Mit Ausnahme der Bundesschatzbriefe Typ B und der<br />
Tagesanleihe haben alle für private Sparer relevanten<br />
Bundeswertpapiere eine feste Verzinsung mit jährlicher<br />
Zinszahlung sowie eine feste Laufzeit. Eine vorzeitige<br />
Rückzahlung durch Kündigung oder Auslosung seitens des<br />
Emittenten ist nicht vorgesehen. Der Erwerber der Papiere<br />
Mein Geld Finanzlexikon<br />
kann sie aber während der Laufzeit zu den jeweils geltenden<br />
Konditionen verkaufen bzw. zurückgeben. Der Erwerber<br />
von Bundeswertpapieren kann sie auf ein persönliches<br />
Einzelschuldbuchkonto bei der Deutschen Finanzagentur<br />
(Adresse: siehe unter „Bundesschatzbriefe) übertragen lassen,<br />
wo sie gebührenfrei verwaltet werden.<br />
Bürgschaft<br />
Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, durch den sich<br />
der Bürge gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für<br />
die Verbindlichkeiten eines Dritten zu haften. Eine Bürgschaft<br />
dient dem Gläubiger zum Schutz bei Zahlungsunfähigkeit<br />
des Schuldners. Hinsichtlich der Art der Haftung<br />
werden drei Arten von Bürgschaften unterschieden:<br />
Ausfallbürgschaften, gewöhnliche Bürgschaften und<br />
selbstschuldnerische Bürgschaften. Bürgschaften werden<br />
abgeschlossen, um den Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit<br />
des Schuldners zu schützen. Kommt es bei dem<br />
Schuldner zur Zahlungsunfähigkeit, muss der Bürge an<br />
seiner Stelle für die Schuld aufkommen. Es gibt vier der<br />
Arten der Bürgschaft:<br />
Gewöhnliche Bürgschaft: Bei dieser Form haftet der Bürge,<br />
wenn von dem Schuldner die ordnungsgemäße Bedienung<br />
der Verpflichtung nicht zu erlangen ist, er also zahlungs-<br />
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