Forschungsprojekt Nr. 07 HS 012 Wirtschaftliche ... - BLE
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Ungunsten der anderen Weinbauzonen in der EU betrachtet werden, die von Natur aus höhere<br />
Alkoholgehalte erzielen können. Der Alkoholgehalt ist für die Qualitätseinschätzung und<br />
damit Preisstellung sowie Zahlungsbereitschaft der Verbraucher ein bedeutendes Kriterium.<br />
Deutsche Weine erreichen aber eine hohe Preisstellung nicht durch die höchsten<br />
Alkoholgehalte, womit belegt ist, dass andere Qualitätskriterien neben dem Alkoholgehalt<br />
von den Verbrauchern geschätzt und durch die höhere Preisstellung honoriert werden. Aus<br />
vielfältigen Verbraucherstudien zur Geschmackspräferenz (SEIDEMANN (2000),<br />
BLANKENHORN(2002), HÜBINGER(2005), SZOLNOKI (20<strong>07</strong>) ist empirisch belegt, dass<br />
neben dem Alkoholgehalt, der den Körper und die geschmackliche Fülle positiv beeinflusst,<br />
vor allem die Aromaausprägung und die spezielle Aromacharakteristik die<br />
Qualitätsbewertung von Weinen durch Verbraucher beeinflusst. Die bisherige<br />
Anreicherungspraxis ist nicht der alleinige Faktor für die Verbraucherentscheidung zugunsten<br />
deutscher Weine im Qualitätsweinsegment.<br />
9.4 Folgerungen zur Wettbewerbslage<br />
Im internationalen Vergleich zeigen die Weine der Neuen Welt die Veränderung der<br />
Wettbewerbslage durch gegenüber europäischen Weinen deutlich höhere Alkoholgehalte, die<br />
auch von den Verbrauchern honoriert werden. Die von der EU-Kommission als Begründung<br />
für die Absenkung des Anreicherungsumfangs angeführte Präferenz der Verbraucher für<br />
Weine mit niedrigeren Alkoholgehalten kann empirisch nicht bestätigt werden. Die<br />
vorliegende Studie belegt vielmehr das Gegenteil. Die Markteinführung von Weinen aus der<br />
Neuen Welt hat demgegenüber eine Tendenz zu höheren Alkoholgehalten offensichtlich<br />
werden lassen. Die Weine der Neuen Welt haben allein im deutschen Markt mit ca. 10 %<br />
Marktanteil in einer höheren Preisstellung in Verbindung mit den höheren Alkoholgehalten<br />
eine neue Wettbewerbslage geschaffen. Durch eine weitere Einschränkung der<br />
Anreicherungsspanne oder gar Einrichtung einer Obergrenze von 11,5 % vol in WBZ A bzw.<br />
12% vol in WBZ B, und damit Senkung der Alkoholgehalte eines Teils der in der EU<br />
erzeugten Weine, würde ein deutlicher geschmacklicher Nachteil durch weniger<br />
geschmackliche Fülle bei den heimischen und möglicherweise auch den anderen europäischen<br />
Weinen entstehen, der ihre Wettbewerbsposition gegenüber den Weinen aus der Neuen Welt<br />
nachhaltig verschlechtert. Damit weisen die vorgelegten Ergebnisse nach, dass im<br />
internationalen Wettbewerb einer globalisierten Welt vergleichbare oenologische Regeln<br />
bestehen müssen. Die geringe Schwankungsbreite der hohen Alkoholgehalte der Weine aus<br />
der Neuen Welt zeigt, dass unabhängig von den Preiskategorien ein möglichst hoher<br />
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