Forschungsprojekt Nr. 07 HS 012 Wirtschaftliche ... - BLE
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9.6 Kosteneffekte der vorgeschlagenen Änderungen zur<br />
Anreicherung<br />
Aufgrund der vorgenommenen Modellrechnungen sind je nach Anreicherungsumfang,<br />
Ausgangsqualität und Technologien der einzelnen Unternehmensgrößen sowie der Bewertung<br />
der Volumensteigerung Netto-Kosten zwischen 1,00 € / hl und 8,00 € / hl Wein als<br />
Kostensteigerung gegenüber Saccharose zu erwarten. Die relativ große<br />
Kostensteigerungsspanne hängt von den angenommenen RTK-Preisen für unterschiedliche<br />
Abnahmemenge und Tagespreisnotierungen zwischen 1,00 € und 1,40 € / kg RTK ohne<br />
Beihilfe und der Annahme von 0,50 € – 1,50 € / l Fassweinpreis für die Volumenvermehrung<br />
ab. Technologiekosten tragen lediglich in Kleinbetrieben zu einer weiteren Kostensteigerung<br />
bei. Insgesamt sind aber die RTK-Preise und der Preis für die Volumenvermehrung die<br />
wesentlichsten ökonomischen Einflussgrößen zur Abschätzung der Netto-Kosten einer<br />
obligatorischen Umstellung von Saccharose auf RTK ohne Beihilfe.<br />
Die höchsten Kostensteigerungen sind in kleinen Betrieben aufgrund hoher RTK Preise für<br />
Kleingebinde, bei niedriger Ausgangsqualität unter 69° Oechsle, dem Bedarf von 3,5 % vol<br />
Anreicherungsumfang sowie niedrigen Fassweinpreisen zur Bewertung der<br />
Volumenvermehrung zu erwarten. Daraus lässt sich eindeutig ableiten, dass die<br />
niedrigpreisigen Marktsegmente mit drastischen Kostensteigerungen zu rechnen haben. In den<br />
niedrigpreisigen Segmenten werden überwiegend einfache Qualitäten mit einem höheren<br />
Anreicherungsbedarf gehandelt, sodass dort auch der ökonomische Nachteil am<br />
schwerwiegendsten wird. Immerhin ist zu berücksichtigen, dass bei einem Fassweinpreis von<br />
50 Cent / l und Kostensteigerungen von 5,00 € - 7,00 € / hl eine relative Kostensteigerung<br />
zwischen 10 % und 15 % zu erwarten ist. Aus Unternehmensanalysen auf der Basis<br />
steuerlicher Gewinnermittlung ist bekannt, dass in Weingütern und Winzerbetrieben in der<br />
Erzeugung einfacher Qualitäten auf der Basis der Fassweinvermarktung kaum mehr als 15 –<br />
20 % des Umsatzes an Gewinn zur Einkommenserzielung für die Unternehmerfamilie<br />
erwirtschaftet wird. Damit würde in diesem Kreis der Weinwirtschaft die Kostensteigerung<br />
durch die obligatorische Anwendung von RTK und die Beibehaltung einer höheren<br />
Anreicherungsspanne von mindestens 3 % vol Alkohol bei gleichzeitiger Einstellung der<br />
Beihilfezahlungen die vorhandenen Gewinne aufzehren und damit den Winzerfamilien die<br />
Existenzgrundlage entziehen.<br />
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