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Forschungsprojekt Nr. 07 HS 012 Wirtschaftliche ... - BLE

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Handel weisen den Bedarf von hohen Alkoholgehalten insbesondere durch die Weine aus der<br />

Neuen Welt nach. Wenn deren oenologischen Praktiken bei Importen akzeptiert werden, so<br />

dürfen bei Umsetzung liberalisierter Rahmenbedingungen die europäischen Weinerzeuger –<br />

und dazu gehören auch die Winzer in der Weinbauzone A – nicht benachteiligt werden.<br />

Die Kostenermittlungen und die bisherige Anreicherungspraxis haben die Verwendung von<br />

Saccharose als das ökonomisch und qualitativ wettbewerbsfähigste Verfahren bestätigt. Es<br />

gibt keinen natur- oder wirtschaftswissenschaftlichen Beweis, der gegen die Verwendung von<br />

Saccharose spricht. Das Verbot der Saccharose und die obligatorische Verwendung von RTK<br />

ohne Beihilfe erzwingen ein spezifisches staatliches Kontrollsystem, weil mit steigender<br />

Kostendifferenz der Anreiz zum kostengünstigeren Verfahren steigt. Deswegen müsste dem<br />

Liberalisierungsgrundsatz folgend die Saccharose als kostengünstigstes Verfahren überall in<br />

Europa zugelassen werden. Gleichzeitig würde man damit erhebliche staatliche<br />

Kontrollkosten einsparen. Die Weinerzeugung überall in Europa würde damit kostengünstiger<br />

und international wettbewerbsfähiger.<br />

Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Weinbau in der Weinbauzone A keinerlei Anlass für<br />

die Beseitigung von Weinüberschüssen durch Marktordnungsmaßnahmen bietet. Vielmehr<br />

existiert der Weinbau in der Weinbauzone A seit Jahrzehnten unter voll liberalisierten<br />

Marktbedingungen im Umfeld eines globalen Weinangebotes. Trotz der bisher geltenden<br />

Anreicherungsregeln ist in der Weinbauzone A keine Tendenz zur Massenerzeugung, sondern<br />

im Gegenteil eine Tendenz zu steigender Weinqualität erkennbar und nachweisbar.<br />

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