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Nordlichter | Aachen-Nord - Stadt Aachen

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- Zentren- und Nahversorgungskonzept<br />

- Verbindliche Bauleitplanung<br />

- Gestaltungssatzungen<br />

Städtebauliche Planungen im<br />

Programmgebiet – gestern und<br />

heute:<br />

- <strong>Stadt</strong>erneuerungsmaßnahmen<br />

- Rahmenplanung Gewerbegebiet<br />

Grüner Weg<br />

und Wohnen wird in diesem Plan noch einmal sehr deutlich. Mögliche<br />

Nutzungskonflikte sind bei eventuellen Bauleitplanverfahren und Baugenehmigungen<br />

zu betrachten. Größere Änderungen sind hier nicht<br />

vorgesehen, so dass keine eingehendere Betrachtung erfolgen muss.<br />

Das Zentren- und Nahversorgungskonzept legt als Grundlage für die<br />

Bauleitplanung und die Vorhabengenehmigung zentrale Versorgungsbereiche<br />

für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet fest, in denen sich auch größere und<br />

zentrenrelevante Einzelhandelsprojekte ansiedeln dürfen. In <strong>Aachen</strong>-<br />

<strong>Nord</strong> erstreckt sich der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt auf die<br />

Jülicher Straße ungefähr bis zur Hein-Janssen-Straße und auf den Adalbertsteinweg<br />

ungefähr bis zur Frankenstraße. Darüber hinaus werden<br />

keine zentralen Versorgungsbereiche definiert, so dass z.B. entlang des<br />

weiteren Verlaufs der Jülicher Straße kein großflächiger, zentrenrelevanter<br />

Einzelhandel angesiedelt werden soll. Die Sicherung dieses Ziels<br />

geschieht entweder über schon bestehende oder im Bedarfsfall aufzustellende<br />

Bebauungspläne. Weiterhin von Bedeutung ist das Städteregionale<br />

Einzelhandelskonzept, das bei Planungen ebenfalls zu beachten<br />

ist, aber in Bezug auf <strong>Aachen</strong>-<strong>Nord</strong> keine vom städtischen Zentren- und<br />

Nahversorgungskonzept abweichenden Aussagen enthält.<br />

Darüber hinaus bestehen verschiedene Bebauungspläne, die im Wesentlichen<br />

entsprechend der heutigen Nutzungen Zulässigkeiten von Bauvorhaben regeln. Für<br />

eine zukünftige Entwicklung ist insbesondere der planerische Immissionsschutz durch Bestimmung<br />

der Art der gewerblichen Nutzung in Abständen zu Wohnbebauungen relevant.<br />

Auf gestalterischer Ebene hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> Satzungen zur Gestaltung von Werbeanlagen<br />

in zentralen Bereichen, an Hauptausfallstraßen sowie in bestimmten Gewerbegebieten<br />

erlassen. Diese Satzungen betreffen im Programmgebiet die Jülicher Straße einschließlich<br />

Blücher- und Europaplatz, den Adalbertsteinweg sowie das Gewerbegebiet Grüner Weg.<br />

Diese Satzungen und ihre Einhaltung können in diesen Bereichen wichtige Gestaltungswirkungen<br />

entfalten, indem überdimensionierte oder anderweitig das <strong>Stadt</strong>bild beeinträchtigende<br />

Werbeanlagen untersagt werden können.<br />

Ende der 1970er Jahre und bis in die 1990er Jahre wurde im Rehmviertel<br />

und im Bereich rund um den Ungarnplatz umfangreiche <strong>Stadt</strong>erneuerung<br />

betrieben. In diesem Rahmen umgesetzte Maßnahmen sind geförderter<br />

Wohnungsbau auf ehemaligen Betriebsflächen der ASEAG bei gleichzeitiger<br />

Schaffung von neuen Plätzen (Ober- und Wenzelplatz), die Einrichtung<br />

der Freizeit- und Spielanlage Talstraße (ebenfalls auf ehemaligem<br />

Betriebsgelände der ASEAG), zwei weitere Blockinnenbereichssanierungen<br />

mit dem Bau von Kindertagesstätten und verschiedene Straßenraumgestaltungsmaßnahmen.<br />

Die positiven Auswirkungen dieser baulichen<br />

Maßnahmen sind auch heute noch vorhanden, allerdings sind insbesondere die Maßnahmen<br />

im öffentlichen Raum mittlerweile „in die Jahre gekommen“ und konnten verschiedene<br />

Nutzungskonflikte nicht verhindern. Ziel des Integrierten Handlungskonzepts ist<br />

es hier, diese Maßnahmen aufzugreifen und mit möglichst geringem finanziellen Aufwand<br />

wieder aufzuwerten.<br />

Die Rahmenplanung Gewerbegebiet Grüner Weg von 1996 (Fortschreibung 1997) ist eingebettet<br />

in das Programm zur Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandorten in <strong>Aachen</strong>.<br />

Durch die Reaktivierung von Bestandsbereichen wird ein Beitrag zur ressourcenschonenden<br />

und ökologisch behutsamen Gewerbeentwicklung geleistet. Die Handlungsschwerpunkte<br />

der Reaktivierung des innenstadtnahen Gewerbegebietes mit dem Grünen Weg als<br />

Repräsentationsachse erstrecken sich auf die drei Bereiche:<br />

18<br />

2 Das Programmgebiet <strong>Aachen</strong>-<strong>Nord</strong><br />

Zentren- und Nahversorgungskonzept:<br />

Ansiedlungsbereiche<br />

Oberplatz im Rehmviertel

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