Nordlichter | Aachen-Nord - Stadt Aachen
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- Zentren- und Nahversorgungskonzept<br />
- Verbindliche Bauleitplanung<br />
- Gestaltungssatzungen<br />
Städtebauliche Planungen im<br />
Programmgebiet – gestern und<br />
heute:<br />
- <strong>Stadt</strong>erneuerungsmaßnahmen<br />
- Rahmenplanung Gewerbegebiet<br />
Grüner Weg<br />
und Wohnen wird in diesem Plan noch einmal sehr deutlich. Mögliche<br />
Nutzungskonflikte sind bei eventuellen Bauleitplanverfahren und Baugenehmigungen<br />
zu betrachten. Größere Änderungen sind hier nicht<br />
vorgesehen, so dass keine eingehendere Betrachtung erfolgen muss.<br />
Das Zentren- und Nahversorgungskonzept legt als Grundlage für die<br />
Bauleitplanung und die Vorhabengenehmigung zentrale Versorgungsbereiche<br />
für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet fest, in denen sich auch größere und<br />
zentrenrelevante Einzelhandelsprojekte ansiedeln dürfen. In <strong>Aachen</strong>-<br />
<strong>Nord</strong> erstreckt sich der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt auf die<br />
Jülicher Straße ungefähr bis zur Hein-Janssen-Straße und auf den Adalbertsteinweg<br />
ungefähr bis zur Frankenstraße. Darüber hinaus werden<br />
keine zentralen Versorgungsbereiche definiert, so dass z.B. entlang des<br />
weiteren Verlaufs der Jülicher Straße kein großflächiger, zentrenrelevanter<br />
Einzelhandel angesiedelt werden soll. Die Sicherung dieses Ziels<br />
geschieht entweder über schon bestehende oder im Bedarfsfall aufzustellende<br />
Bebauungspläne. Weiterhin von Bedeutung ist das Städteregionale<br />
Einzelhandelskonzept, das bei Planungen ebenfalls zu beachten<br />
ist, aber in Bezug auf <strong>Aachen</strong>-<strong>Nord</strong> keine vom städtischen Zentren- und<br />
Nahversorgungskonzept abweichenden Aussagen enthält.<br />
Darüber hinaus bestehen verschiedene Bebauungspläne, die im Wesentlichen<br />
entsprechend der heutigen Nutzungen Zulässigkeiten von Bauvorhaben regeln. Für<br />
eine zukünftige Entwicklung ist insbesondere der planerische Immissionsschutz durch Bestimmung<br />
der Art der gewerblichen Nutzung in Abständen zu Wohnbebauungen relevant.<br />
Auf gestalterischer Ebene hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> Satzungen zur Gestaltung von Werbeanlagen<br />
in zentralen Bereichen, an Hauptausfallstraßen sowie in bestimmten Gewerbegebieten<br />
erlassen. Diese Satzungen betreffen im Programmgebiet die Jülicher Straße einschließlich<br />
Blücher- und Europaplatz, den Adalbertsteinweg sowie das Gewerbegebiet Grüner Weg.<br />
Diese Satzungen und ihre Einhaltung können in diesen Bereichen wichtige Gestaltungswirkungen<br />
entfalten, indem überdimensionierte oder anderweitig das <strong>Stadt</strong>bild beeinträchtigende<br />
Werbeanlagen untersagt werden können.<br />
Ende der 1970er Jahre und bis in die 1990er Jahre wurde im Rehmviertel<br />
und im Bereich rund um den Ungarnplatz umfangreiche <strong>Stadt</strong>erneuerung<br />
betrieben. In diesem Rahmen umgesetzte Maßnahmen sind geförderter<br />
Wohnungsbau auf ehemaligen Betriebsflächen der ASEAG bei gleichzeitiger<br />
Schaffung von neuen Plätzen (Ober- und Wenzelplatz), die Einrichtung<br />
der Freizeit- und Spielanlage Talstraße (ebenfalls auf ehemaligem<br />
Betriebsgelände der ASEAG), zwei weitere Blockinnenbereichssanierungen<br />
mit dem Bau von Kindertagesstätten und verschiedene Straßenraumgestaltungsmaßnahmen.<br />
Die positiven Auswirkungen dieser baulichen<br />
Maßnahmen sind auch heute noch vorhanden, allerdings sind insbesondere die Maßnahmen<br />
im öffentlichen Raum mittlerweile „in die Jahre gekommen“ und konnten verschiedene<br />
Nutzungskonflikte nicht verhindern. Ziel des Integrierten Handlungskonzepts ist<br />
es hier, diese Maßnahmen aufzugreifen und mit möglichst geringem finanziellen Aufwand<br />
wieder aufzuwerten.<br />
Die Rahmenplanung Gewerbegebiet Grüner Weg von 1996 (Fortschreibung 1997) ist eingebettet<br />
in das Programm zur Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandorten in <strong>Aachen</strong>.<br />
Durch die Reaktivierung von Bestandsbereichen wird ein Beitrag zur ressourcenschonenden<br />
und ökologisch behutsamen Gewerbeentwicklung geleistet. Die Handlungsschwerpunkte<br />
der Reaktivierung des innenstadtnahen Gewerbegebietes mit dem Grünen Weg als<br />
Repräsentationsachse erstrecken sich auf die drei Bereiche:<br />
18<br />
2 Das Programmgebiet <strong>Aachen</strong>-<strong>Nord</strong><br />
Zentren- und Nahversorgungskonzept:<br />
Ansiedlungsbereiche<br />
Oberplatz im Rehmviertel