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Nordlichter | Aachen-Nord - Stadt Aachen

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von Flächen und Objekten muss nachhaltig geschehen. Die Pflege und Instandhaltung muss<br />

direkt mit angedacht werden, etwa durch den Einbezug von Beschäftigungsinitiativen im<br />

Rahmen des öffentlich geförderten Arbeitsmarktes oder in Form von Kooperationsprojekten<br />

mit den Schulen im Quartier. Die Nachhaltigkeit soll aber auch dadurch gewährleistet werden,<br />

dass die Bewohner durch die Einbindung bei größeren und kleineren Planungen selber<br />

Veränderungen anstoßen können und somit auch eine Verantwortung für „ihr“ Viertel<br />

übernehmen. Die Vermittlung zwischen verschiedenen, häufig nur schwer miteinander<br />

verträglichen Nutzungsansprüchen ist für die Gestaltung und die Nutzung des öffentlichen<br />

Raums essenziell. Über diese umfassenden Maßnahmen erhalten auch Immobilien eine<br />

Zukunftsperspektive – ein Anreiz für die Immobilienwirtschaft, sich in der <strong>Stadt</strong>teilerneuerung<br />

einzusetzen.<br />

Der Zukunft verpflichtet sieht sich <strong>Aachen</strong>-<strong>Nord</strong> aber ebenso mit Blick auf den Klimawandel:<br />

Wie kann lokal dazu beigetragen werden, Energie einzusparen und energieeffizient<br />

zu leben, und wie kann dies unmittelbar mit anderen Aspekten einer auf die heutigen<br />

und zukünftigen Bedürfnisse der Bewohner und Gewerbebetriebe zugeschnittenen Modernisierung<br />

von Gebäuden wie Barrierefreiheit oder einem familienfreundlichen Wohnumfeld<br />

verknüpft werden?<br />

Proze ssge st altun g<br />

Der Leitgedanke der Beteiligung hat die Aktivitäten bereits bei der Erarbeitung des Handlungskonzepts<br />

und der zahlreichen Abstimmungen zwischen Verwaltung, Politik und <strong>Stadt</strong>teilakteuren<br />

geprägt. Ein Beispiel hierfür ist die intern-extern gemischte Arbeitsgruppe<br />

(InEx-AG), in der paritätisch besetzt Akteure und Verwaltungsvertreter am Integrierten<br />

Handlungskonzept mitgewirkt haben.<br />

Zur Umsetzung des Handlungskonzepts sind verschiedene Gremien vorgesehen: Neben<br />

Projektleitung und <strong>Stadt</strong>teilbüro sollen<br />

• eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe (VAG),<br />

• eine Lenkungsgruppe aus Vertretern von Politik, Verwaltung und Akteuren und<br />

• eine <strong>Stadt</strong>teilkonferenz aus <strong>Stadt</strong>teilakteuren und Bürgern<br />

eingerichtet werden. Zusätzlich sollen die bestehenden Netzwerke wie die Projektgruppe<br />

Rehmviertel oder die IG <strong>Aachen</strong>er Portal gestärkt und weiterhin in den Prozess eingebunden<br />

werden.<br />

Neben der Initiierung und Abstimmung von Projekten müssen innerhalb dieser Strukturen<br />

insbesondere die zeitlichen und inhaltlichen Prioritäten weitergehend diskutiert werden.<br />

Ähnlich wie die Leitlinien soll auch das Handlungskonzept insgesamt fortgeschrieben und<br />

weiterentwickelt werden. Diese Weiterentwicklung soll sich auf eine gesamt- und einzelprojektbezogene<br />

Evaluation stützen, die eine jährliche Bilanz umfasst. Sowohl bei der Entwicklung<br />

eines Evaluationskonzepts als auch bei der Entwicklung der einzelnen Projekte<br />

wird das Thema Verstetigung und Nachhaltigkeit eine besondere Rolle spielen. Hierbei ist<br />

die wiederum die Einbindung der lokalen Akteure von wesentlicher Bedeutung.<br />

Für den weiteren Prozess wird aber auch die unmittelbare Einbindung der Bürger eine wesentlich<br />

größere Rolle spielen, als dies bei der Erarbeitung des IHK möglich war. Sowohl bei<br />

den so genannten Vertiefungskonzepten für einzelnen Themen oder Teilräume als auch bei<br />

den Einzelprojekten werden umfassende Bürgerbeteiligungen integraler Bestandteil der<br />

<strong>Stadt</strong>teilerneuerung sein, so dass die Bedürfnisse, die Kreativität und das Engagement der<br />

Bürger eingebunden werden können.<br />

Proj ekte un d Maß nahm en über sicht<br />

In einer ersten Einstufung der Projekte wurden einige so genannte „Starterprojekte“ identifiziert,<br />

die aufgrund ihrer Bedeutung für den <strong>Stadt</strong>teil unmittelbar nach Einreichung des<br />

Förderantrags angegangen werden sollen. Diese Einstufung kann im Rahmen der Diskussion<br />

in den oben dargestellten Gremien noch modifiziert werden. Starterprojekte sind neben<br />

vi<br />

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