Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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6.2. Hilfen zur Erziehung<br />
„Ein Personensorgeberech� gter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen<br />
Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen<br />
entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung<br />
geeignet und notwendig ist“ (Kinder- und Jugendhilfegesetz -SGB VIII § 27 (1)).<br />
Wenn Eltern einen Hilfebedarf sehen, können sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst<br />
wenden; in Gesprächen wird dann geklärt, ob „erzieherischer Bedarf“ besteht<br />
und welche Hilfe geeignet erscheint; als ambulante Hilfe kommen neben<br />
der Erziehungsberatung insbesondere eine Erziehungsbeistandscha� (§ 30) sowie<br />
die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31) in Frage; eine SpFh ist meist für einen<br />
längeren Zeitraum (1-2 Jahre) gedacht; durch intensive Betreuung und Begleitung<br />
sollen Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewäl� gung von Alltagsproblemen,<br />
der Lösung von Konfl ikten und Krisen unterstützt und gestärkt werden.<br />
Manchmal ist auch eine sta� onäre Unterbringung des Kindes bzw. Jugendlichen außerhalb<br />
der Familie notwendig und wich� g für ihre/seine Entwicklung (z.B. in einer<br />
Dauerpfl ege, einem Heim, einer betreuten Wohngruppe).<br />
Bürger der Stadt wenden sich an:<br />
� Stadt <strong>Bamberg</strong>, Jugendamt, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)<br />
Der Homepage kann entnommen werden, welche sozialpädagogische Fachkra�<br />
für den Wohnbezirk/Straße zuständig ist und wie sie erreicht werden kann.<br />
Bürger des Landeskreises wenden sich an:<br />
� Landratsamt <strong>Bamberg</strong> Fachbereich Jugend und Familie, Sozialer Dienst (ASD)<br />
Der Homepage kann entnommen werden, welche sozialpädagogische Fachkra�<br />
für den Wohnort zuständig ist und wie sie erreicht werden kann.<br />
Die Sozialpädagogische Familienhilfe bzw. andere „Hilfen zur Erziehung“ werden<br />
dann im Au� rag der Ämter in der Regel von Freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt:<br />
Freie Träger der Jugendhilfe sind z.B.:<br />
�� Caritasverband für die Stadt <strong>Bamberg</strong> e.V, Caritas Beratungshaus<br />
� Don Bosco Jugendwerk<br />
� Innova� ve Sozialarbeit e.V.<br />
� MoBam (Mobile Betreuung <strong>Bamberg</strong>)<br />
� SKF (Sozialdienst katholischer Frauen e.V.)<br />
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