Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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2.2.2. Unterhalt für Kind/er<br />
Kindern steht bei der Trennung und Scheidung ihrer Eltern bzw. immer dann, wennsie<br />
sich nicht selbst unterhalten können, Unterhalt zu. Das neue Unterhaltsrecht stellt die<br />
Kinder an die erste Stelle der Unterhaltsberech� gten. An zweiter Stelle stehen alle Mütter<br />
und Väter, die Kinder betreuen - unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren<br />
oder nicht.<br />
Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der<br />
Geltendmachung von Unterhalts- bzw. Unterhaltsersatzansprüchen ihrer minderjährigen<br />
Kinder wie auch bei der Ausübung der Personensorge. Eine Beistandscha� beim<br />
Jugendamt kann das Recht auf Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes sichern.<br />
Beim Kindesunterhalt kann Hilfe durch die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht <strong>Bamberg</strong>,<br />
durch RechtsanwältInnen oder durch die Jugendämter in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Bereits während Ihrer Schwangerscha� haben Sie als Mu� er zur Vaterscha� sfeststellung<br />
und zur Sicherung des Unterhalts für sich und das Kind Anspruch auf Beratung und<br />
Unterstützung durch das Jugendamt.<br />
Sofern Sie noch minderjährig sind, wird das Jugendamt gesetzlicher Amtsvormund für<br />
Ihr Kind.<br />
Als Richtlinie für den zu zahlenden Unterhalt (nicht den Betreuungsunterhalt) gilt in<br />
erster Linie die „Düsseldorfer Tabelle“. Diese staff elt den Unterhaltsbetrag nach Einkommen<br />
des Unterhaltspfl ich� gen und Alter des Kindes. In Ergänzung zur „Düsseldorfer<br />
Tabelle“ gelten in Bayern und Baden-Wür� emberg die „Süddeutschen Leitlinien“, die<br />
Einzelheiten zur Handhabung der Düsseldorfer Tabelle regeln und zur Berechnung des<br />
Kindesunterhalts (und auch des Betreuungsunterhaltes) dienen.<br />
Bei Fragen zum Unterhalt wird Ihnen hier weitergeholfen:<br />
RechtsanwältInnen (Adressen siehe Gelbe Seiten)<br />
�� Stadtjugendamt <strong>Bamberg</strong> , Sachgebiet 512<br />
Ansprechpartner<br />
Frau Kraus , A-D, � 0951 87-1536<br />
Frau Wünschel, E-G, O-R, St � 0951 87-1536<br />
Frau Schlosser H-N, Sch � 0951 87-1538<br />
Frau Steger S, T-Z, � 0951 87-1540<br />
�� Landratsamt <strong>Bamberg</strong>, Fachbereich Jugend und Familie<br />
Ansprechpartner: Herr Leithner 0951 85-541<br />
� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong>:<br />
• www.olg-duesseldorf.de (Düsseldorfer Tabelle)<br />
28 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt