Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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• Studierende fi nden Angebote im Internet:<br />
h� p://www.uni-bamberg.de/studierendenvertretung<br />
• Fragen Sie auch bei MaklerInnen nach einer Wohnung. Beachten Sie jedoch, dass<br />
hier Vermi� lungsgebühren in Höhe von 2-3 Kaltmieten (zzgl. MwSt.) anfallen.<br />
Haben Sie dann eine Wohnung gefunden, verlangt der/die Vermieter/Vermieterin<br />
üblicherweise eine Kau� on. Wenn Sie diese nicht in einer Summe au� ringen können,<br />
fragen Sie, ob eine Ratenzahlung möglich ist.<br />
3.1.1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Mietobergrenzen<br />
Wenn Sie eine der nachfolgenden Leistungen beziehen:<br />
• Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II; Hartz IV),<br />
• Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung,<br />
• Sozialhilfe,<br />
werden Mietkosten nur in „angemessener“ Höhe für die Gesamtmiete (Grundmiete<br />
+ Nebenkosten + Heizung) übernommen.<br />
Welche Obergrenze als „angemessene“ Miete für Sie gilt, erfahren Sie von der zuständigen<br />
Behörde:<br />
� � Jobcenter Stadt <strong>Bamberg</strong><br />
��Stadt <strong>Bamberg</strong>, Amt für Soziale Angelegenheiten<br />
� ��Jobcenter Landkreis <strong>Bamberg</strong><br />
��Landratsamt <strong>Bamberg</strong>, Fachbereich 21 - Soziales<br />
Bei sehr geringem Einkommen besteht u. U. Anspruch auf aufstockende Grundsicherung<br />
für Arbeitsuchende, auch wenn Sie Arbeitslosengeld oder Lohn aus einem<br />
Arbeitsverhältnis beziehen. Lassen Sie von der ARGE überprüfen, ob ein Anspruch<br />
auf ergänzende Leistung besteht, mit der auch die Kosten für die Wohnung bestri� en<br />
werden können.<br />
Als Bezieher von Erwerbsminderungs-, Alters- oder Hinterbliebenenrente wenden<br />
Sie sich an das Amt für Soziale Angelegenheiten.<br />
Im Falle eines notwendigen Wohnungswechsels können Mietkau� on und Umzugskosten<br />
von der ARGE bzw. dem Amt für Soziale Angelegenheiten übernommen werden. Wich� g<br />
ist, dass Sie vor Vertragsunterzeichnung die Zusicherung der Behörde einholen!<br />
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