Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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Eltern und der Kinder, er beträgt 140 EUR/Monat je Kind und wird zusammen mit dem<br />
Kindergeld monatlich gezahlt.<br />
Der errechnete Kinderzuschlag muss zusammen mit dem Einkommen und dem Vermögen<br />
der Familie ausreichen den Bedarf der gesamten Familie sicher zu stellen, so dass<br />
kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld besteht. (Zustehender Mehrbedarf<br />
z.B. bei einer Schwangerscha� oder Behinderung wird nicht mit angerechnet).<br />
Informa� onen und Antragsformulare erhalten Sie hier:<br />
� Familienkasse Schweinfurt<br />
��0180 1 546-337 (von 8 -18 Uhr)<br />
Fax 09721 547-910605,<br />
��familienkasse-schweinfurt@arbeitsagentur.de<br />
� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong>:<br />
2.4. Elterngeld<br />
• Informa� on zum Kinderzuschlag<br />
Die wich� gsten Neuerungen ab Oktober 2008<br />
Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit ;<br />
Familienkasse-Direk� on; 90327 Nürnberg<br />
• www.familienkasse-info.de<br />
• www.kinderzuschlag.de<br />
• www.familien-wegweiser.de<br />
• www.bmfs� .de: Newsle� er „Kinderzuschlag“<br />
• www.arbeitsagentur.de<br />
(unter der Rubrik Bürgerinnen und Bürger/Familie und Kinder)<br />
• Kindergeldmerkbla� : www.bzst.bund.de (<strong>Infos</strong> zum Kindergeld)<br />
(für Geburten ab 1.1.2007)<br />
Das Elterngeld ist als Einkommensersatzleistung gedacht und beträgt 65-67 % des in<br />
den 12 Monaten vor Beginn der Mu� erschutzfrist erzielten durchschni� lichen Ne� oeinkommens<br />
des erziehenden Elternteils, maximal 1.800 EUR.<br />
Das Elterngeld wird ab 2011 bei Leistungen nach Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag<br />
grundsätzlich als Einkommen berücksich� gt. Ausnahmen bestehen dann,<br />
wenn der /die Elterngeldberech� gte vor der Geburt ihres Kindes Erwerbseinkommen<br />
ha� en. Dieser Freibetrag entspricht dem durchschni� lichen Einkommen vor der Geburt,<br />
maximal jedoch 300 EUR.<br />
Eine Teilzeitbeschä� igung ist bis zu 30 Stunden wöchentlich möglich, das Elterngeld beträgt<br />
dann 65 bzw. 67% des en� allenden Teileinkommens. Auszubildende müssen ihre<br />
32 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt