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Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

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Eltern und der Kinder, er beträgt 140 EUR/Monat je Kind und wird zusammen mit dem<br />

Kindergeld monatlich gezahlt.<br />

Der errechnete Kinderzuschlag muss zusammen mit dem Einkommen und dem Vermögen<br />

der Familie ausreichen den Bedarf der gesamten Familie sicher zu stellen, so dass<br />

kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld besteht. (Zustehender Mehrbedarf<br />

z.B. bei einer Schwangerscha� oder Behinderung wird nicht mit angerechnet).<br />

Informa� onen und Antragsformulare erhalten Sie hier:<br />

� Familienkasse Schweinfurt<br />

��0180 1 546-337 (von 8 -18 Uhr)<br />

Fax 09721 547-910605,<br />

��familienkasse-schweinfurt@arbeitsagentur.de<br />

� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong>:<br />

2.4. Elterngeld<br />

• Informa� on zum Kinderzuschlag<br />

Die wich� gsten Neuerungen ab Oktober 2008<br />

Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit ;<br />

Familienkasse-Direk� on; 90327 Nürnberg<br />

• www.familienkasse-info.de<br />

• www.kinderzuschlag.de<br />

• www.familien-wegweiser.de<br />

• www.bmfs� .de: Newsle� er „Kinderzuschlag“<br />

• www.arbeitsagentur.de<br />

(unter der Rubrik Bürgerinnen und Bürger/Familie und Kinder)<br />

• Kindergeldmerkbla� : www.bzst.bund.de (<strong>Infos</strong> zum Kindergeld)<br />

(für Geburten ab 1.1.2007)<br />

Das Elterngeld ist als Einkommensersatzleistung gedacht und beträgt 65-67 % des in<br />

den 12 Monaten vor Beginn der Mu� erschutzfrist erzielten durchschni� lichen Ne� oeinkommens<br />

des erziehenden Elternteils, maximal 1.800 EUR.<br />

Das Elterngeld wird ab 2011 bei Leistungen nach Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag<br />

grundsätzlich als Einkommen berücksich� gt. Ausnahmen bestehen dann,<br />

wenn der /die Elterngeldberech� gte vor der Geburt ihres Kindes Erwerbseinkommen<br />

ha� en. Dieser Freibetrag entspricht dem durchschni� lichen Einkommen vor der Geburt,<br />

maximal jedoch 300 EUR.<br />

Eine Teilzeitbeschä� igung ist bis zu 30 Stunden wöchentlich möglich, das Elterngeld beträgt<br />

dann 65 bzw. 67% des en� allenden Teileinkommens. Auszubildende müssen ihre<br />

32 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt

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