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Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

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Voraussetzung ist, dass<br />

• mindestens 1 Kind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Haushalt gemeldet ist, für<br />

das Kindergeld bezogen wird (bzw. für das ein Kinderfreibetrag berücksich� gt wird)<br />

und<br />

• keine Haushaltsgemeinscha� mit anderen volljährigen Personen besteht, die sich<br />

tatsächlich oder fi nanziell an der Haushaltsführung beteiligen.<br />

Einer Anerkennung als Alleinerziehende steht somit nichts entgegen, wenn:<br />

• weitere, volljährige Kinder im selben Haushalt wohnen, für die noch Kindergeld<br />

bezogen wird,<br />

• volljährige Personen im Haushalt wohnen, die sich aufgrund geringer Einkün� e<br />

(höchstens 8.004 EUR im Jahr) und Vermögen (15.500 EUR) fi nanziell nicht an der<br />

Haushaltsführung beteiligen können, oder<br />

• volljährige Personen im Haushalt leben, die tatsächlich nicht in der Lage sind, sich an der<br />

gemeinsamen Haushaltsführung zu beteiligen, da sie z. B. selbst pfl egebedür� ig sind.<br />

Informa� onen zu Kindergeld und Kinderfreibeträgen fi nden Sie in Kapitel 2.3.<br />

2.13.2. Kinderbetreuungskosten<br />

Erwerbstä� ge Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstä� g<br />

sind, können seit 1.1.2006 für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei<br />

Dri� el der Kinderbetreuungskosten bis zu 4000 EUR pro Jahr und Kind als Werbungskosten<br />

oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.<br />

Ist die Alleinerziehende oder bei Paaren der Partner krank, behindert oder in Ausbildung,<br />

so bestehen die gleichen Möglichkeiten der Absetzbarkeit, allerdings dann im<br />

Rahmen der Sonderausgaben. Auch alle anderen Eltern, die die Betreuungskosten nicht<br />

als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen können, können für ihre<br />

3- bis 6-jährigen Kinder zwei Dri� el der Kinderbetreuungskosten bis zu max. 4000 EUR<br />

pro Jahr und Kind als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.<br />

Des Weiteren besteht für alle Eltern die Möglichkeit, ihre Kinderbetreuungskosten auch<br />

im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen steuerlich berücksich� gen zu lassen.<br />

Zu den abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten zählen:<br />

• Ausgaben für die Unterbringung eines Kindes in der Kindertagesstä� e, im Kindergarten,<br />

im Kinderhort, in der Kinderkrippe, im Kinderheim, bei einer Tages- oder<br />

Wochenmu� er oder in Ganztagespfl egestellen<br />

50 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt

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