Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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Voraussetzung ist, dass<br />
• mindestens 1 Kind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Haushalt gemeldet ist, für<br />
das Kindergeld bezogen wird (bzw. für das ein Kinderfreibetrag berücksich� gt wird)<br />
und<br />
• keine Haushaltsgemeinscha� mit anderen volljährigen Personen besteht, die sich<br />
tatsächlich oder fi nanziell an der Haushaltsführung beteiligen.<br />
Einer Anerkennung als Alleinerziehende steht somit nichts entgegen, wenn:<br />
• weitere, volljährige Kinder im selben Haushalt wohnen, für die noch Kindergeld<br />
bezogen wird,<br />
• volljährige Personen im Haushalt wohnen, die sich aufgrund geringer Einkün� e<br />
(höchstens 8.004 EUR im Jahr) und Vermögen (15.500 EUR) fi nanziell nicht an der<br />
Haushaltsführung beteiligen können, oder<br />
• volljährige Personen im Haushalt leben, die tatsächlich nicht in der Lage sind, sich an der<br />
gemeinsamen Haushaltsführung zu beteiligen, da sie z. B. selbst pfl egebedür� ig sind.<br />
Informa� onen zu Kindergeld und Kinderfreibeträgen fi nden Sie in Kapitel 2.3.<br />
2.13.2. Kinderbetreuungskosten<br />
Erwerbstä� ge Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstä� g<br />
sind, können seit 1.1.2006 für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei<br />
Dri� el der Kinderbetreuungskosten bis zu 4000 EUR pro Jahr und Kind als Werbungskosten<br />
oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.<br />
Ist die Alleinerziehende oder bei Paaren der Partner krank, behindert oder in Ausbildung,<br />
so bestehen die gleichen Möglichkeiten der Absetzbarkeit, allerdings dann im<br />
Rahmen der Sonderausgaben. Auch alle anderen Eltern, die die Betreuungskosten nicht<br />
als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen können, können für ihre<br />
3- bis 6-jährigen Kinder zwei Dri� el der Kinderbetreuungskosten bis zu max. 4000 EUR<br />
pro Jahr und Kind als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.<br />
Des Weiteren besteht für alle Eltern die Möglichkeit, ihre Kinderbetreuungskosten auch<br />
im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen steuerlich berücksich� gen zu lassen.<br />
Zu den abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten zählen:<br />
• Ausgaben für die Unterbringung eines Kindes in der Kindertagesstä� e, im Kindergarten,<br />
im Kinderhort, in der Kinderkrippe, im Kinderheim, bei einer Tages- oder<br />
Wochenmu� er oder in Ganztagespfl egestellen<br />
50 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt