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Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

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11. Gewalt in Familien<br />

Laut zuverlässigen Schätzungen erfährt jede dri� e erwachsene Frau Gewalt von ihrem<br />

Ehemann, Partner, Vater oder auch Sohn. Die Häl� e aller Frauen berichten, dass<br />

sie in ihren bisherigen Partnerscha� en bereits mehrmals Gewalt erfahren haben.<br />

Die Familie ist der Ort, an dem Frauen und Kinder am stärksten um ihre körperliche<br />

Unversehrtheit fürchten müssen. Gewalt kann sich auf alle Familienmitglieder beziehen.<br />

In der Regel sind es Frauen und immer auch die im Haushalt mit lebenden<br />

minderjährigen Kinder, die von seelischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt<br />

betroff en sind; fast immer sind die Täter Männer.<br />

Gewal� aten fi nden überwiegend im Verborgenen sta� ; Traumata und Ängste der<br />

Frauen sowie Täterstrategien verhindern das Aufdecken und das Anzeigen der Taten.<br />

Viele Opfer fühlen sich schuldig oder schämen sich dafür, was ihnen widerfahren<br />

ist.<br />

Die Vielzahl der gesundheitlichen und sozialen Folgen von häuslicher Gewalt reicht<br />

von verschiedensten körperlichen Verletzungen, über längerfris� ge gesundheitliche<br />

Probleme bis hin zu psychischen und sozialen Folgen/Beeinträch� gungen wie<br />

Beziehungs- und Kommunika� onsstörungen bis hin zu Umzug oder Arbeitsplatzwechsel.<br />

Notwendig sind Informa� onen über eigene Rechte und Handlungsmöglichkeiten,<br />

Beratung und Entwicklung von individuell angepassten Sicherheitsstrategien, Kriseninterven�<br />

on, emo� onale Stabilisierung und Ermu� gung, umfassende und gezielte<br />

Beratung in sozialen, fi nanziellen, rechtlichen, pädagogischen und psychologischen<br />

Fragen. Häufi g sind auch Begleitung der Betroff enen bei Behördengängen<br />

und bei der Durchsetzung der Möglichkeiten und ihrer Rechte und schließlich eine<br />

individuelle Hilfekoordinierung notwendig.<br />

Das zum 01. 01. 2002 in Kra� getretene Gewaltschutzgesetz gibt Frauen nun bessere<br />

Möglichkeiten, sich gegen gewal� ä� ge Ehemänner/Partner zur Wehr zu setzen.<br />

Es gibt zwei Schutzanordnungen, die die Polizei bei einem Einsatz direkt aussprechen<br />

kann bzw. für die dann bei Gericht ein Antrag gestellt werden kann:<br />

1. Wegweisung bzw. Platzverweis durch die Polizei, d.h. dem Täter wird für eine<br />

bes� mmte Zeit das Betreten der gemeinsamen Wohnung untersagt<br />

2. Kontakt- und Näherungsverbot, das dem Täter nicht nur die persönliche sondern<br />

auch telefonische, Fax-, SMS und E-Mail Kontaktaufnahme verbietet.<br />

Ein Antrag auf Wohnungsüberlassung sowie ein längeres Kontaktverbot kann im<br />

Eilverfahren als einstweilige Anordnung direkt/persönlich gestellt werden bei der<br />

Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes <strong>Bamberg</strong> oder über eine Rechtsanwäl� n.<br />

138 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt

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