Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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11. Gewalt in Familien<br />
Laut zuverlässigen Schätzungen erfährt jede dri� e erwachsene Frau Gewalt von ihrem<br />
Ehemann, Partner, Vater oder auch Sohn. Die Häl� e aller Frauen berichten, dass<br />
sie in ihren bisherigen Partnerscha� en bereits mehrmals Gewalt erfahren haben.<br />
Die Familie ist der Ort, an dem Frauen und Kinder am stärksten um ihre körperliche<br />
Unversehrtheit fürchten müssen. Gewalt kann sich auf alle Familienmitglieder beziehen.<br />
In der Regel sind es Frauen und immer auch die im Haushalt mit lebenden<br />
minderjährigen Kinder, die von seelischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt<br />
betroff en sind; fast immer sind die Täter Männer.<br />
Gewal� aten fi nden überwiegend im Verborgenen sta� ; Traumata und Ängste der<br />
Frauen sowie Täterstrategien verhindern das Aufdecken und das Anzeigen der Taten.<br />
Viele Opfer fühlen sich schuldig oder schämen sich dafür, was ihnen widerfahren<br />
ist.<br />
Die Vielzahl der gesundheitlichen und sozialen Folgen von häuslicher Gewalt reicht<br />
von verschiedensten körperlichen Verletzungen, über längerfris� ge gesundheitliche<br />
Probleme bis hin zu psychischen und sozialen Folgen/Beeinträch� gungen wie<br />
Beziehungs- und Kommunika� onsstörungen bis hin zu Umzug oder Arbeitsplatzwechsel.<br />
Notwendig sind Informa� onen über eigene Rechte und Handlungsmöglichkeiten,<br />
Beratung und Entwicklung von individuell angepassten Sicherheitsstrategien, Kriseninterven�<br />
on, emo� onale Stabilisierung und Ermu� gung, umfassende und gezielte<br />
Beratung in sozialen, fi nanziellen, rechtlichen, pädagogischen und psychologischen<br />
Fragen. Häufi g sind auch Begleitung der Betroff enen bei Behördengängen<br />
und bei der Durchsetzung der Möglichkeiten und ihrer Rechte und schließlich eine<br />
individuelle Hilfekoordinierung notwendig.<br />
Das zum 01. 01. 2002 in Kra� getretene Gewaltschutzgesetz gibt Frauen nun bessere<br />
Möglichkeiten, sich gegen gewal� ä� ge Ehemänner/Partner zur Wehr zu setzen.<br />
Es gibt zwei Schutzanordnungen, die die Polizei bei einem Einsatz direkt aussprechen<br />
kann bzw. für die dann bei Gericht ein Antrag gestellt werden kann:<br />
1. Wegweisung bzw. Platzverweis durch die Polizei, d.h. dem Täter wird für eine<br />
bes� mmte Zeit das Betreten der gemeinsamen Wohnung untersagt<br />
2. Kontakt- und Näherungsverbot, das dem Täter nicht nur die persönliche sondern<br />
auch telefonische, Fax-, SMS und E-Mail Kontaktaufnahme verbietet.<br />
Ein Antrag auf Wohnungsüberlassung sowie ein längeres Kontaktverbot kann im<br />
Eilverfahren als einstweilige Anordnung direkt/persönlich gestellt werden bei der<br />
Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes <strong>Bamberg</strong> oder über eine Rechtsanwäl� n.<br />
138 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt