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Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

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stehen.<br />

• Der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen beschä� igen.<br />

Falls Sie Ihre Arbeitszeit verringern möchten, müssen Sie den Wunsch nach Teilzeit<br />

und deren Umfang spätestens 3 Monate vorher schri� lich anmelden. Sie sollten dabei<br />

die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Der Arbeitgeber kann die<br />

Verringerung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Hierbei muss es<br />

sich um sachliche, nachvollziehbare Gründe handeln.<br />

� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong>:<br />

• Broschüre „Teilzeit - alles, was Recht ist“ zum Download<br />

beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

h� p://www.bmas.de<br />

• Bürgertelefon des BMAS (Mo-Do)<br />

zum Thema Arbeitsrecht 01805 6767-13<br />

zum Thema Teilzeit/Minijob 01805 6767-14<br />

7.2.6. Geringfügig Beschä� igte / Gleitzone<br />

Wenn Sie nicht mehr als 400 € monatlich regelmäßig verdienen, unterliegen Sie<br />

nicht der Sozialversicherungspfl icht. Ihre Arbeitgeberin allein zahlt für diesen so-genannten<br />

Minijob Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie einen<br />

pauschalen Steuersatz von 2 % des Arbeitsentgelts.<br />

Einen eigenständigen Krankenversicherungsschutz erwerben Sie damit nicht. Aus<br />

den pauschalen Rentenbeiträgen haben Sie (geringfügige) Rentenansprüche, die Sie<br />

durch eigene Beiträge noch aufstocken können.<br />

Liegen mehrere geringfügige Beschä� igungsverhältnisse vor, mit denen Sie insgesamt<br />

mehr als 400 € verdienen, oder verdienen Sie in der beabsich� gten (Teilzeit-)<br />

Beschä� igung monatlich mehr als 400 €, so sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung<br />

voll versicherungspfl ich� g. Dies gilt auch im Rahmen der sogenannten Gleitzonenregelung,<br />

d. h. bei einem monatlichen Gehalt von 400,01 € bis 800 €. Allerdings<br />

wird in der Gleitzone für den Arbeitnehmer ein reduziertes beitragspfl ich� ges<br />

Arbeitsentgelt für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags zugrunde gelegt,<br />

d. h., der vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitrag ist niedriger als der des Arbeitgebers.<br />

Informa� onen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Krankenkasse oder hier:<br />

� Finanzamt <strong>Bamberg</strong><br />

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