Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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stehen.<br />
• Der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen beschä� igen.<br />
Falls Sie Ihre Arbeitszeit verringern möchten, müssen Sie den Wunsch nach Teilzeit<br />
und deren Umfang spätestens 3 Monate vorher schri� lich anmelden. Sie sollten dabei<br />
die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Der Arbeitgeber kann die<br />
Verringerung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Hierbei muss es<br />
sich um sachliche, nachvollziehbare Gründe handeln.<br />
� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong>:<br />
• Broschüre „Teilzeit - alles, was Recht ist“ zum Download<br />
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
h� p://www.bmas.de<br />
• Bürgertelefon des BMAS (Mo-Do)<br />
zum Thema Arbeitsrecht 01805 6767-13<br />
zum Thema Teilzeit/Minijob 01805 6767-14<br />
7.2.6. Geringfügig Beschä� igte / Gleitzone<br />
Wenn Sie nicht mehr als 400 € monatlich regelmäßig verdienen, unterliegen Sie<br />
nicht der Sozialversicherungspfl icht. Ihre Arbeitgeberin allein zahlt für diesen so-genannten<br />
Minijob Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie einen<br />
pauschalen Steuersatz von 2 % des Arbeitsentgelts.<br />
Einen eigenständigen Krankenversicherungsschutz erwerben Sie damit nicht. Aus<br />
den pauschalen Rentenbeiträgen haben Sie (geringfügige) Rentenansprüche, die Sie<br />
durch eigene Beiträge noch aufstocken können.<br />
Liegen mehrere geringfügige Beschä� igungsverhältnisse vor, mit denen Sie insgesamt<br />
mehr als 400 € verdienen, oder verdienen Sie in der beabsich� gten (Teilzeit-)<br />
Beschä� igung monatlich mehr als 400 €, so sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung<br />
voll versicherungspfl ich� g. Dies gilt auch im Rahmen der sogenannten Gleitzonenregelung,<br />
d. h. bei einem monatlichen Gehalt von 400,01 € bis 800 €. Allerdings<br />
wird in der Gleitzone für den Arbeitnehmer ein reduziertes beitragspfl ich� ges<br />
Arbeitsentgelt für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags zugrunde gelegt,<br />
d. h., der vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitrag ist niedriger als der des Arbeitgebers.<br />
Informa� onen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Krankenkasse oder hier:<br />
� Finanzamt <strong>Bamberg</strong><br />
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