Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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Wunsch beschä� igt werden; bis 8 Wochen nach der Geburt besteht ein ausdrückliches<br />
Beschä� igungsverbot. Die Einhaltung der Bes� mmungen des Mu� erscha� sgesetzes<br />
wird von den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht.<br />
Während der Schutzfrist besteht ein Anspruch auf Mu� erscha� sgeld.<br />
Bei Fragen und zum Ahnden von Verstößen wenden Sie sich bi� e an das<br />
� Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt<br />
Oberer Bürglaß 34 – 36, 96450 Coburg<br />
� 09561 7419–147, Fax 09561 7419-100<br />
� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong>:<br />
7.2.3. Elternzeit<br />
• Mu� erschutzgesetz, Verordnung zum Schutz der Mü� er am<br />
Arbeitsplatz<br />
Download: www.bmfs� .de/bmfsf/gesetze.html<br />
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung<br />
seines Kindes bis zur Vollendung dessen dri� en Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein<br />
Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber.<br />
Während der Elternzeit ruhen die Hauptpfl ichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis<br />
bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch<br />
auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem<br />
vorherigen gleichwer� g ist.<br />
Sind beide Eltern erwerbstä� g, steht ihnen frei, wer von ihnen Elternzeit nimmt und<br />
für welche Zeiträume.<br />
An Väter und Mü� er wird für maximal 14 Monate Elterngeld gezahlt; beide können<br />
den Zeitraum frei untereinander au� eilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei<br />
und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt<br />
es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens<br />
zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld<br />
zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund<br />
des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.<br />
Die Höhe des Elterngeldes hängt von individuellen Faktoren ab, Auskun� hierüber<br />
enthält z.B. die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit des Bundsministeriums.<br />
Im Anschluss an das Elterngeld wird in Bayern Landeserziehungsgeld gezahlt; für das<br />
erste Kind für maximal sechs Monate, ab dem zweiten Kind für maximal zwölf Monate<br />
gezahlt. (Die Geburt eines weiteren Kindes ändert nichts an der Bezugsdauer des<br />
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