Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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Auskun� und Beratung zu allen steuerrechtlichen Fragen erhalten Sie hier:<br />
��Finanzamt <strong>Bamberg</strong><br />
Lohnsteuerhilfeverein<br />
(Adresse siehe Telefonbuch oder Gelbe Seiten)<br />
Steuerberater<br />
(Adresse siehe Telefonbuch oder Gelbe Seiten)<br />
2.13.5. Förderung von Familien unterstützenden Dienstleistungen<br />
Prak� sche Hilfen für Familien im Alltag werden steuerlich gefördert. Diese<br />
Förderung erfolgt bei:<br />
• Haushaltsnahen Beschä� igungsverhältnissen<br />
• Anderen haushaltsnahen Beschä� igungsverhältnissen und haushaltsnahen<br />
Dienstleistungen<br />
• Handwerksleistungen<br />
Zu den haushaltsnahen Beschä� igungsverhältnissen zählen z.B. Reinigung der Wohnung,<br />
Tä� gkeit einer Tagesmu� er, Pfl ege von Angehörigen, Gartenpfl egearbeiten, Umzugsdienstleistungen<br />
usw.<br />
Zu den anderen haushaltsnahen Beschä� igungsverhältnissen und Dienstleistungen<br />
zählen Tä� gkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt<br />
werden.<br />
Die Handwerksleistungen betreff en Arbeiten im und am Haus, wie z.B. Malerarbeiten,<br />
Modernisierung des Badezimmers, Wartung der Heizungsanlage us.w.. Es werden keien<br />
Material- sondern nur Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten berücksich� gt.<br />
Die steuerlichen Ermäßigungen können wie folgt beansprucht werden:<br />
• Haushaltsnahe Beschä� igungsverhältnisse max. bis zu 20% der Aufwendungen und<br />
510 EUR<br />
• Andere haushaltsnahe Beschä� igungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen<br />
bis zu 20% der Aufwendungen und max. 4.000 EUR<br />
• Handwerkerleistungen bis zu 20% der Aufwendungen und max. 1.200 EUR.<br />
Die Aufwendungen müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf ein Konto<br />
des Empfängers nachgewiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt!<br />
52 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt