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Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

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Auskun� und Beratung zu allen steuerrechtlichen Fragen erhalten Sie hier:<br />

��Finanzamt <strong>Bamberg</strong><br />

Lohnsteuerhilfeverein<br />

(Adresse siehe Telefonbuch oder Gelbe Seiten)<br />

Steuerberater<br />

(Adresse siehe Telefonbuch oder Gelbe Seiten)<br />

2.13.5. Förderung von Familien unterstützenden Dienstleistungen<br />

Prak� sche Hilfen für Familien im Alltag werden steuerlich gefördert. Diese<br />

Förderung erfolgt bei:<br />

• Haushaltsnahen Beschä� igungsverhältnissen<br />

• Anderen haushaltsnahen Beschä� igungsverhältnissen und haushaltsnahen<br />

Dienstleistungen<br />

• Handwerksleistungen<br />

Zu den haushaltsnahen Beschä� igungsverhältnissen zählen z.B. Reinigung der Wohnung,<br />

Tä� gkeit einer Tagesmu� er, Pfl ege von Angehörigen, Gartenpfl egearbeiten, Umzugsdienstleistungen<br />

usw.<br />

Zu den anderen haushaltsnahen Beschä� igungsverhältnissen und Dienstleistungen<br />

zählen Tä� gkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt<br />

werden.<br />

Die Handwerksleistungen betreff en Arbeiten im und am Haus, wie z.B. Malerarbeiten,<br />

Modernisierung des Badezimmers, Wartung der Heizungsanlage us.w.. Es werden keien<br />

Material- sondern nur Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten berücksich� gt.<br />

Die steuerlichen Ermäßigungen können wie folgt beansprucht werden:<br />

• Haushaltsnahe Beschä� igungsverhältnisse max. bis zu 20% der Aufwendungen und<br />

510 EUR<br />

• Andere haushaltsnahe Beschä� igungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

bis zu 20% der Aufwendungen und max. 4.000 EUR<br />

• Handwerkerleistungen bis zu 20% der Aufwendungen und max. 1.200 EUR.<br />

Die Aufwendungen müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf ein Konto<br />

des Empfängers nachgewiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt!<br />

52 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt

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