Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Lebensjahr von der Zuzahlungspfl icht befreit.<br />
Damit durch die Zuzahlungen niemand fi nanziell überfordert wird, gibt es einkommensabhängige<br />
Belastungsgrenzen, d. h. der zugemutete Eigenanteil ist je nach Familiengröße<br />
unterschiedlich. Die Zuzahlungen für Erwachsene beschränken sich auf:<br />
• höchstens 2 % ihres jährlichen Bru� oeinkommens bzw.<br />
• höchstens 1 % des jährlichen Bru� oeinkommens für chronisch Kranke. Die 1%-Grenze<br />
gilt für die ganze Familie.<br />
Wich� g ist es daher, die Belege aller Zuzahlungen zu sammeln und zusammenzuzählen.<br />
Wird die Belastungsgrenze bereits vor Ablauf eines Kalenderjahres erreicht, stellt<br />
die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass für den Rest des Jahres keine<br />
Zuzahlungen mehr zu leisten sind.<br />
Wird die Belastungsgrenze mit großer Wahrscheinlichkeit überschri� en (z.B. bei chronischer<br />
Erkrankung) ist es möglich sich diese von den Krankenkassen ausrechnen zu<br />
lassen, den Eigenbeitrag im Voraus zu zahlen und für das Jahr von Zuzahlungen befreit<br />
zu sein.<br />
2.12.2. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren<br />
Von der Rundfunkgebührenpfl icht können befreit werden: Empfängerinnen von Hilfe<br />
zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung,<br />
Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Empfängerinnen von Hilfe zur Pfl ege oder von<br />
Pfl egezulagen nach dem Lastenausgleichgesetz sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<br />
Befreit werden können auch Empfängerinnen von BAföG,<br />
Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei ihren Eltern leben.<br />
Befreiungen sind unter bes� mmten Voraussetzungen auch möglich für Menschen mit<br />
Handicap. Befreit werden können ebenfalls Kinder, Jugendliche und junge Volljährige,<br />
die in einer sta� onären Einrichtung leben. Die Befreiung erfolgt nicht automa� sch, sondern<br />
muss beantragt werden. Sie wird erstmals im Monat nach der Antragstellung wirksam<br />
(rückwirkend werden keine Gebühren ersta� et) und muss in bes� mmten zeitlichen<br />
Abständen neu beantragt werden.<br />
Die Anträge werden hier bearbeitet:<br />
� �Stadt <strong>Bamberg</strong><br />
Amt für Soziale Angelegenheiten<br />
46 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt