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Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

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2.6. Bayer. Landess� � ung „Hilfe für Mu� er und Kind“<br />

2.6.1. „Hilfen für Schwangere in Not“<br />

Die Landess� � ung „Hilfe für Mu� er und Kind“ leistet einen wirksamen Beitrag<br />

zum Schutz des ungeborenen Lebens, indem sie schwangeren Frauen und Mü� ern mit<br />

Kleinkindern hil� und sie fi nanziell unterstützt.<br />

Die Zuwendungen der S� � ung erhalten nur Frauen, die den Antrag auf Beihilfe vor der<br />

Geburt ihres Kindes gestellt haben bzw. nachweislich vor der Geburt eine Schwangerenberatungsstelle<br />

aufgesucht haben.<br />

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:<br />

�� Vorliegen einer Schwangerschaft<br />

� Hilfsbedür� igkeit infolge der psychischen Belastung aufgrund ungeplanter<br />

Schwangerscha�<br />

� Beratungsbereitscha�<br />

� Wohnsitz in Bayern<br />

� Ungüns� ge wirtscha� liche Verhältnisse<br />

Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles.<br />

Die Leistungen werden bis zu 36 Monaten nach der Geburt des Kindes gewährt. Ein<br />

Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Hilfen besteht nicht.<br />

Für Informa� onen und zur Bearbeitung Ihrer Anträge wenden Sie sich bi� e an die<br />

Schwangerenberatungsstellen (s. Kap. 1.1)<br />

Ihre örtlich zuständige Gemeinde<br />

Beratungsstellen der freien Wohlfahrtshilfe, v.a. Schwangerenberatungsstellen<br />

(s. Kap. 1.1.)<br />

Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt,<br />

www.zbfs.bayern.de/s� � ung/faminnot.html<br />

� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong><br />

• www.landess� � ung-mu� er-kind.de<br />

• Broschüre „Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen“<br />

von der Landess� � ung „Hilfe für Mu� er und Kind“<br />

36 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt

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