Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2.6. Bayer. Landess� � ung „Hilfe für Mu� er und Kind“<br />
2.6.1. „Hilfen für Schwangere in Not“<br />
Die Landess� � ung „Hilfe für Mu� er und Kind“ leistet einen wirksamen Beitrag<br />
zum Schutz des ungeborenen Lebens, indem sie schwangeren Frauen und Mü� ern mit<br />
Kleinkindern hil� und sie fi nanziell unterstützt.<br />
Die Zuwendungen der S� � ung erhalten nur Frauen, die den Antrag auf Beihilfe vor der<br />
Geburt ihres Kindes gestellt haben bzw. nachweislich vor der Geburt eine Schwangerenberatungsstelle<br />
aufgesucht haben.<br />
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:<br />
�� Vorliegen einer Schwangerschaft<br />
� Hilfsbedür� igkeit infolge der psychischen Belastung aufgrund ungeplanter<br />
Schwangerscha�<br />
� Beratungsbereitscha�<br />
� Wohnsitz in Bayern<br />
� Ungüns� ge wirtscha� liche Verhältnisse<br />
Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles.<br />
Die Leistungen werden bis zu 36 Monaten nach der Geburt des Kindes gewährt. Ein<br />
Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Hilfen besteht nicht.<br />
Für Informa� onen und zur Bearbeitung Ihrer Anträge wenden Sie sich bi� e an die<br />
Schwangerenberatungsstellen (s. Kap. 1.1)<br />
Ihre örtlich zuständige Gemeinde<br />
Beratungsstellen der freien Wohlfahrtshilfe, v.a. Schwangerenberatungsstellen<br />
(s. Kap. 1.1.)<br />
Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt,<br />
www.zbfs.bayern.de/s� � ung/faminnot.html<br />
� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong><br />
• www.landess� � ung-mu� er-kind.de<br />
• Broschüre „Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen“<br />
von der Landess� � ung „Hilfe für Mu� er und Kind“<br />
36 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt