21.11.2012 Aufrufe

Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Geringfügig Beschä� igte oder Heimarbeiterinnen oder wer von einem Beam� nnen-<br />

zum Angestelltenverhältnis wechselt, erhalten ein einmaliges Mu� erscha� sgeld<br />

i.H. von 210 EUR .<br />

• Privat versicherte Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf Krankengeld erhalten<br />

vom Bundesversicherungsamt einmalig 210 EUR zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss<br />

(insges. in Höhe des Ne� olohnes).<br />

• Selbständige, die sich freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichern, erhalten<br />

Mu� erscha� sgeld i.H. des Krankengeldes.<br />

• Wem zulässig gekündigt wurde (wg. Insolvenz), erhält 210 EUR vom Bundesversicherungsamt<br />

und einen Zuschuss vom Bund (insges. in Höhe des Ne� olohnes).<br />

2.2. Unterhalt<br />

2.2.1. Unterhalt für den alleinerziehenden Elternteil<br />

Eltern eines Kindes haben grundsätzlich gegensei� ge Unterhaltsansprüche, wenn sie<br />

miteinander verheiratet sind oder waren, an erster Stelle steht aber der Kindesunterhalt.<br />

Leben Sie in Trennung und ist keine private Einigung möglich, wird auf Antrag beim<br />

Familiengericht über die Höhe des Unterhalts entschieden.<br />

Ist ein Kind geboren, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, so hat der<br />

alleinerziehende Elternteil, der wegen der Betreuung des Kindes nicht berufstä� g sein<br />

kann, grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die Dauer von drei Jahren;<br />

wenn es die Belange des Kindes erfordern, auch darüber hinaus.<br />

Bei geringem Einkommen können Sie ggf. auch Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sie<br />

können sich auch direkt an Ihre RechtsanwältIn wenden.<br />

Eine Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeit bietet auch das Jugendamt.<br />

Konkrete Auskün� e erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts:<br />

��Amtsgericht <strong>Bamberg</strong> – Rechtsantragsstelle<br />

� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong>:<br />

• ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht<br />

www.isuv.de<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!