Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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Folgende Einrichtungen geben Auskun� und allgemeine Beratung zur Vereinbarkeit<br />
der Kindererziehung mit Berufsausbildung und Berufstä� gkeit:<br />
� Agentur für Arbeit<br />
Frauenbeau� ragte in Ihrem Betrieb<br />
Gewerkscha� en<br />
(Adressen siehe Telefonbuch Gelbe Seiten)<br />
Gleichstellungsstellen von Stadt und Landkreis <strong>Bamberg</strong><br />
��Jugendämter in Stadt und Landkreis<br />
��Schwangerenberatungsstellen<br />
(Adressen siehe Kapitel 2.1)<br />
��NefA - Netzwerk für Alleierziehende<br />
Zur Verbesserung der berufl ichen Chancen von Alleinerziehenden wird derzeit da<br />
Projekt „Netzwerke wirksame Hilfen für Alleinerziehende“ vom BMAS fi nanziert.<br />
Weitere Informa� onen erhalten Sie bei<br />
Frau Alter, � 0951 93224-640, Projektkoord. für Stadt u.Landkreis <strong>Bamberg</strong><br />
� Eltern-Service-Büro der Universität <strong>Bamberg</strong><br />
Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Studium zu verbessern. Alle Hochschulangehörigen,<br />
die Kinder haben oder erwarten, fi nden im Eltern-Service-Büro<br />
Unterstützung, Beratung und Informa� on. Siehe auch die Broschüre „Studieren<br />
mit Kind in <strong>Bamberg</strong>“<br />
7.2.2. Schutzregelungen für Schwangere und Mü� er<br />
a) Kündigungsschutz bei Schwangerscha�<br />
Arbeitnehmerinnen haben bei Schwangerscha� einen speziellen Kündigungsschutz.<br />
Sie dürfen während der Schwangerscha� und in den ersten 4 Monaten<br />
nach der Entbindung sowie in der gesamten Elternzeit nicht gekündigt werden.<br />
Eine Kündigung ist auch dann unwirksam, wenn eine Schwangerscha�<br />
zum Zeitpunkt der Kündigung schon bestand, aber noch nicht bekannt war.<br />
Die Schwangerscha� ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.<br />
b) Mu� erscha� sfrist<br />
Die Schutzfrist beträgt generell 14 Wochen. Sie beginnt 6 Wochen vor und endet<br />
8 Wochen nach der Entbindung (bei Frühgeburten verlängern sich die Fristen um<br />
den Zeitraum, in dem das Kind zu früh geboren wird, bzw. auf 12 Wochen nach der<br />
Entbindung).<br />
6 Wochen vor der Geburt darf eine Schwangere nur auf ausdrücklichen eigenen<br />
116 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt