Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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Es gibt keine Möglichkeit, dem anderen zu kündigen, unabhängig davon, wer den<br />
Mietvertrag unterschrieben hat. Den Ehepartnern wird zugemutet, innerhalb der<br />
Wohnung getrennt zu leben oder sie können sich darüber einigen, wer aus der<br />
Wohnung auszieht. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie beim Familiengericht<br />
über die Rechtsantragsstelle (Adresse siehe Anhang) oder über eine Rechtsanwäl� n<br />
einen Antrag auf die Zuweisung der Wohnung stellen. Sollten Kinder betroff en sein,<br />
ist das Jugendamt in der Regel beteiligt.<br />
3.3. Besondere Wohnraumangebote<br />
3.3.1. Sozialwohnungen<br />
Sozialwohnungen sind mit öff entlichen Mi� eln errichtete Wohnungen, die der Mietpreisbindung<br />
unterliegen und nur an Berech� gte vergeben werden. Berech� gt sind<br />
Sie, wenn Ihr Einkommen unter einer bes� mmten Höchstgrenze liegt. Zum Bezug<br />
einer Sozialwohnung benö� gen Sie einen Wohnberech� gungsschein.<br />
Den Wohnungsberech� gungsschein können Sie hier beantragen:<br />
� für die Stadt <strong>Bamberg</strong>:<br />
��Bauordnungsamt/Soziale Wohnraumförderung,<br />
Herr Eschenbach, � 0951 87-1193<br />
� für den Landkreis <strong>Bamberg</strong>:<br />
� Fachbereich 41.2 Wohnungsbauförderung,<br />
Herr Wächtler, � 0951 85-434 oder<br />
Frau Einwich, � 0951 85-435<br />
3.3.2. Wohnungsunternehmen / -genossenscha� en<br />
In <strong>Bamberg</strong> gibt es eine Reihe von Unternehmen, die sowohl Sozialwohnungen (nur<br />
mit Wohnberech� gungsschein) als auch freifi nanzierte Wohnungen vermieten, die<br />
damit grundsätzlich jedem Bewerber off enstehen.<br />
Bei Interesse wenden Sie sich bi� e direkt an die Wohnungsunternehmen und -genossenscha�<br />
en in <strong>Bamberg</strong>:<br />
��Baugenossenscha� <strong>Bamberg</strong> e.G.<br />
Mitgliedscha� erforderlich, Erwerb von Anteilen & Beitri� sgeld<br />
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