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Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

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Es gibt keine Möglichkeit, dem anderen zu kündigen, unabhängig davon, wer den<br />

Mietvertrag unterschrieben hat. Den Ehepartnern wird zugemutet, innerhalb der<br />

Wohnung getrennt zu leben oder sie können sich darüber einigen, wer aus der<br />

Wohnung auszieht. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie beim Familiengericht<br />

über die Rechtsantragsstelle (Adresse siehe Anhang) oder über eine Rechtsanwäl� n<br />

einen Antrag auf die Zuweisung der Wohnung stellen. Sollten Kinder betroff en sein,<br />

ist das Jugendamt in der Regel beteiligt.<br />

3.3. Besondere Wohnraumangebote<br />

3.3.1. Sozialwohnungen<br />

Sozialwohnungen sind mit öff entlichen Mi� eln errichtete Wohnungen, die der Mietpreisbindung<br />

unterliegen und nur an Berech� gte vergeben werden. Berech� gt sind<br />

Sie, wenn Ihr Einkommen unter einer bes� mmten Höchstgrenze liegt. Zum Bezug<br />

einer Sozialwohnung benö� gen Sie einen Wohnberech� gungsschein.<br />

Den Wohnungsberech� gungsschein können Sie hier beantragen:<br />

� für die Stadt <strong>Bamberg</strong>:<br />

��Bauordnungsamt/Soziale Wohnraumförderung,<br />

Herr Eschenbach, � 0951 87-1193<br />

� für den Landkreis <strong>Bamberg</strong>:<br />

� Fachbereich 41.2 Wohnungsbauförderung,<br />

Herr Wächtler, � 0951 85-434 oder<br />

Frau Einwich, � 0951 85-435<br />

3.3.2. Wohnungsunternehmen / -genossenscha� en<br />

In <strong>Bamberg</strong> gibt es eine Reihe von Unternehmen, die sowohl Sozialwohnungen (nur<br />

mit Wohnberech� gungsschein) als auch freifi nanzierte Wohnungen vermieten, die<br />

damit grundsätzlich jedem Bewerber off enstehen.<br />

Bei Interesse wenden Sie sich bi� e direkt an die Wohnungsunternehmen und -genossenscha�<br />

en in <strong>Bamberg</strong>:<br />

��Baugenossenscha� <strong>Bamberg</strong> e.G.<br />

Mitgliedscha� erforderlich, Erwerb von Anteilen & Beitri� sgeld<br />

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