Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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13. Gesundheit, Krankheit und Sucht<br />
13.1. Krankheit des Kindes<br />
Wenn Ihr Kind krank ist und deshalb nicht zur Schule oder in den Kindergarten gehen<br />
kann, stellt sich für Sie, wenn Sie berufstä� g sind, das Problem: „Wer betreut mein<br />
Kind?“<br />
13.1.1. Freistellung von der Arbeit zur Pfl ege kranker Kinder<br />
Sie haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn<br />
• es aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich ist, dass Sie zur Beaufsich�<br />
gung, Betreuung oder Pfl ege Ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben<br />
müssen,<br />
• eine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe nicht übernehmen kann<br />
und<br />
• das Kind das 12.Lebensjahr nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen<br />
ist (§ 45 Abs. 1 SGB V).<br />
Auf Antrag zahlt die gesetzliche Krankenkasse dem Versicherten für die Zeit der Freistellung<br />
Krankengeld.<br />
Dieser Anspruch auf Krankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens<br />
für 10 Arbeitstage pro Elternteil, jedoch insgesamt maximal 25 Arbeitstage pro<br />
Elternteil.<br />
Für Alleinerziehende besteht dieser Anspruch für 20 Arbeitstage pro Jahr und Kind,<br />
bei mehreren Kindern maximal 50 Arbeitstage im Jahr (§ 45 Abs. 1 SGB V).<br />
Unbezahlter Urlaub<br />
Haben sie Ihren Anspruch ausgeschöp� , besteht die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber<br />
oder Ihr zuständiges Personalamt um unbezahlten Urlaub zu bi� en. Eine gesetzliche<br />
Regelung besteht dafür allerdings nicht.<br />
Nähere Informa� onen erhalten Sie bei:<br />
Ihrem Arbeitgeber<br />
148 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt