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Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

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3.2. Miet- und Wohnrechtsberatung<br />

3.2.1. Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten<br />

Auskün� e zum Mietrecht erhalten Sie beim Mieterverein, wenn Sie dort Mitglied<br />

sind. Die Aufnahmegebühr beträgt 11 €, der Jahresbeitrag 51 € (inkl. Rechtschutz für<br />

Mietrecht); es ist eine Kündigungsfrist von 2 Jahren einzuhalten.<br />

Um weitere Auskün� e zu erhalten, wenden Sie sich bi� e an diese Stellen:<br />

��Mieterverein <strong>Bamberg</strong> e.V.<br />

Rechtsberatung<br />

��Amtsgericht <strong>Bamberg</strong> – Rechtsantragsstelle<br />

3.2.2. Präven� onsstelle – Vorbeugende Wohnungshilfen<br />

Die Stadt <strong>Bamberg</strong> unterstützt mit der „Präven� onsstelle - Vorbeugende Wohnungshilfen“<br />

alleinstehende Personen und Familien, die sich in Schwierigkeiten mit Ihrer<br />

Wohnung befi nden (z.B. bei drohender Kündigung, Kündigung, Räumungsklage und<br />

Räumungstermin). Die Fachkrä� e bieten Beratung und Vermi� lung von Hilfen im fi -<br />

nanziellen und persönlichen Bereich an.<br />

Die Präven� onsstelle koordiniert und bündelt alle Hilfsangebote, die bei Wohnungsproblemen<br />

in der Stadt <strong>Bamberg</strong> zur Verfügung stehen.<br />

Ziel der Beratung ist der Wohnungserhalt und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.<br />

Um weitere Auskün� e zu erhalten, wenden Sie sich bi� e an diese Stellen:<br />

���Präven� onsstelle – Vorbeugende Wohnungshilfen<br />

Frau Hildenbrand, � 0951 87–1480 (A – K)<br />

Frau Gladitz-Rahm, � 0951 87–1563 (L – Z)<br />

� Landkreisbewohner wenden sich bi� e an die Verwaltung der jeweiligen Städte,<br />

Märkte und Gemeinden.<br />

3.2.3. Wohnrecht bei Trennung und Scheidung<br />

Wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen, ist zu prüfen, wer aus der Wohnung ausziehen<br />

muss. Bei Ehepaaren ist das Wohnrecht zunächst für beide Partner geschützt.<br />

58 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt

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