Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3.2. Miet- und Wohnrechtsberatung<br />
3.2.1. Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten<br />
Auskün� e zum Mietrecht erhalten Sie beim Mieterverein, wenn Sie dort Mitglied<br />
sind. Die Aufnahmegebühr beträgt 11 €, der Jahresbeitrag 51 € (inkl. Rechtschutz für<br />
Mietrecht); es ist eine Kündigungsfrist von 2 Jahren einzuhalten.<br />
Um weitere Auskün� e zu erhalten, wenden Sie sich bi� e an diese Stellen:<br />
��Mieterverein <strong>Bamberg</strong> e.V.<br />
Rechtsberatung<br />
��Amtsgericht <strong>Bamberg</strong> – Rechtsantragsstelle<br />
3.2.2. Präven� onsstelle – Vorbeugende Wohnungshilfen<br />
Die Stadt <strong>Bamberg</strong> unterstützt mit der „Präven� onsstelle - Vorbeugende Wohnungshilfen“<br />
alleinstehende Personen und Familien, die sich in Schwierigkeiten mit Ihrer<br />
Wohnung befi nden (z.B. bei drohender Kündigung, Kündigung, Räumungsklage und<br />
Räumungstermin). Die Fachkrä� e bieten Beratung und Vermi� lung von Hilfen im fi -<br />
nanziellen und persönlichen Bereich an.<br />
Die Präven� onsstelle koordiniert und bündelt alle Hilfsangebote, die bei Wohnungsproblemen<br />
in der Stadt <strong>Bamberg</strong> zur Verfügung stehen.<br />
Ziel der Beratung ist der Wohnungserhalt und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.<br />
Um weitere Auskün� e zu erhalten, wenden Sie sich bi� e an diese Stellen:<br />
���Präven� onsstelle – Vorbeugende Wohnungshilfen<br />
Frau Hildenbrand, � 0951 87–1480 (A – K)<br />
Frau Gladitz-Rahm, � 0951 87–1563 (L – Z)<br />
� Landkreisbewohner wenden sich bi� e an die Verwaltung der jeweiligen Städte,<br />
Märkte und Gemeinden.<br />
3.2.3. Wohnrecht bei Trennung und Scheidung<br />
Wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen, ist zu prüfen, wer aus der Wohnung ausziehen<br />
muss. Bei Ehepaaren ist das Wohnrecht zunächst für beide Partner geschützt.<br />
58 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt