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Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg

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2. Materielle Sicherung<br />

Im Folgenden fi nden Sie einen Überblick über die verschiedenen Leistungen und Ansprüche,<br />

die zum Lebensunterhalt für Sie und Ihre Kinder beitragen können.<br />

� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong>:<br />

• www.staatliche-hilfen.de<br />

• www.familien-wegweiser.de<br />

2.1. Mu� erscha� sgeld<br />

Stehen Sie in einem versicherungspfl ich� gen Arbeitsverhältnis und sind Sie in der Gesetzlichen<br />

Krankenkasse pfl ichtversichert, bekommen Sie Ihr durchschni� liches Ne� oeinkommen<br />

der letzten drei Monate. Davon zahlt die Krankenkasse bis zu 13 EUR pro<br />

Kalendertag, den Rest der Arbeitgeber.<br />

Nähere Informa� onen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber oder<br />

hier:<br />

� Jobcenter <strong>Bamberg</strong> Stadt / Landkreis<br />

��Bundesversicherungsamt<br />

� (0228)619-0<br />

(Mu� erscha� sgeldstelle für einmaliges Mu� erscha� sgeld)<br />

Laufendes Mu� erscha� sgeld:<br />

Sie erhalten 6 Wochen vor der voraussichtlichen Geburt des Kindes und bis 8 Wochen<br />

danach Mu� erscha� sgeld. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der<br />

Anspruch auf 12 Wochen nach der Entbindung. Bei Entbindung vor dem errechneten<br />

Termin verlängert sich die Schutzfrist um die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommenen<br />

Tage.<br />

Einmaliges Mu� erscha� sgeld:<br />

Andere Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. familienmitversicherte<br />

Frauen, Selbstständige) erhalten bei Anspruch auf Krankengeld ein Mu� erscha� sgeld<br />

in Höhe des Krankengeldes. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung pfl icht- oder freiwillig versichert sind und zu Beginn der Schutzfrist<br />

in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch geringfügig oder Heimarbeit), erhalten ein<br />

einmaliges Mu� erscha� sgeld von bis zu 210 EUR vom Bundesversicherungsamt.<br />

26 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt

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