Infos & Lese?pps - Familienregion Bamberg
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2. Materielle Sicherung<br />
Im Folgenden fi nden Sie einen Überblick über die verschiedenen Leistungen und Ansprüche,<br />
die zum Lebensunterhalt für Sie und Ihre Kinder beitragen können.<br />
� <strong>Infos</strong> und <strong>Lese</strong>� <strong>pps</strong>:<br />
• www.staatliche-hilfen.de<br />
• www.familien-wegweiser.de<br />
2.1. Mu� erscha� sgeld<br />
Stehen Sie in einem versicherungspfl ich� gen Arbeitsverhältnis und sind Sie in der Gesetzlichen<br />
Krankenkasse pfl ichtversichert, bekommen Sie Ihr durchschni� liches Ne� oeinkommen<br />
der letzten drei Monate. Davon zahlt die Krankenkasse bis zu 13 EUR pro<br />
Kalendertag, den Rest der Arbeitgeber.<br />
Nähere Informa� onen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber oder<br />
hier:<br />
� Jobcenter <strong>Bamberg</strong> Stadt / Landkreis<br />
��Bundesversicherungsamt<br />
� (0228)619-0<br />
(Mu� erscha� sgeldstelle für einmaliges Mu� erscha� sgeld)<br />
Laufendes Mu� erscha� sgeld:<br />
Sie erhalten 6 Wochen vor der voraussichtlichen Geburt des Kindes und bis 8 Wochen<br />
danach Mu� erscha� sgeld. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der<br />
Anspruch auf 12 Wochen nach der Entbindung. Bei Entbindung vor dem errechneten<br />
Termin verlängert sich die Schutzfrist um die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommenen<br />
Tage.<br />
Einmaliges Mu� erscha� sgeld:<br />
Andere Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. familienmitversicherte<br />
Frauen, Selbstständige) erhalten bei Anspruch auf Krankengeld ein Mu� erscha� sgeld<br />
in Höhe des Krankengeldes. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung pfl icht- oder freiwillig versichert sind und zu Beginn der Schutzfrist<br />
in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch geringfügig oder Heimarbeit), erhalten ein<br />
einmaliges Mu� erscha� sgeld von bis zu 210 EUR vom Bundesversicherungsamt.<br />
26 � = siehe Adressverzeichnis � = Landkreis � = Stadt