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vorwort - SRV Rollkunstlauf

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WO-Artikel 13• Die Schwere eines Fehlers hängt davon ab, in welchem Masse erunmittelbar mit der Zeichnung eines wesentlichen (namengebenden)Elements zusammenhängt (Dreier, Wende, Gegenwende, Gegendreier,Schlinge, Übergang bei Schlangenbogen und gegebenenfallsSchlangenbogenverbindungen).• Ein Fehler wirkt besonders entwertend, wenn er während einer Figurwiederholt auftritt. Für den Wiederholungsfall ist daher ein erhöhterPunktabzug vorzunehmen.• Als vollständig misslungen gilt nur derjenige Teil einer Figur, bei dessenAusführung ein wesentliches Element beeinträchtigt wurde durch:• Sturz des Läufers.• Aufsetzen des Spielfusses, um das Gleichgewicht aufrechtzuerhalten.• Völlig unvorschriftsmässige Zeichnung.• Misslungen ist ein Figurenteil ferner, wenn aus Mangel an Schwung einvorzeitiges Aufsetzen des Spielfusses (verbotener Abstoss) unvermeidlichwar, um diesen Teil der Figur überhaupt beenden zu können.• Ist einem Läufer ein Figurenteil vollständig misslungen, so ist dessenungeachtet der gelungene Teil der Figur entsprechend zu bewerten. DiePreisrichter haben für einen Teil, der nach obigen Massstäben völligmisslungen ist, 1,0 derjenigen Note abzuziehen, die für den gelungenenRest der Figur angemessen wäre.• Enthält eine Figur mehrere gleichartige Elemente (z.B.Doppeldreierparagraph), so reicht das vollständige Misslingen eineseinzigen dieser Elemente aus, um den betreffenden Teil der Figur (einSechstel) als misslungen zu betrachten; denn damit ist dieser Durchgangals Ganzes nicht mehr definitionsgemäss ausgeführt. Massgebend ist alsoder technische Fehler als solcher, unabhängig von der Anzahl derElemente.• Unfälle durch eigene Schuld des Läufers machen eine entsprechendeWertungsminderung erforderlich. Im Zweifelsfalle entscheidet derSchiedsrichter.3 Bestimmungen für das Kürlaufen3.1 Zeitvorschriften• Der für die Kür zur Verfügung stehende Zeitraum wird vom Start angerechnet.Als Beginn der Kür gilt die erste Bewegung des Standbeins. Als Ende derKür gilt die letzte Bewegung des Standbeins.Ausgabe 2008 91

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