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vorwort - SRV Rollkunstlauf

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WO-Artikel 22 RECHTSMITTEL DES <strong>SRV</strong>1. Verstösse gegen die WO müssen von der TK des <strong>SRV</strong> behandelt werden.2. Die Rechtsmittel der TK sind in den Statuten aufgeführt. DieBerufungsmöglichkeiten sind ebenfalls in den Statuten enthalten.3. Ein Einspruch oder Protest muss vor bzw. während bzw. maximal 15 Minutennach dem Ereignis mündlich einem TK-Mitglied oder dem Schiedsrichter desWettbewerbs durch Offizielle oder Bevollmächtigte angemeldet werden. DerEinspruch oder Protest muss innerhalb 72 Stunden nach dem Ereignis der TKschriftlich begründet vorliegen.3

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