10.07.2015 Aufrufe

vorwort - SRV Rollkunstlauf

vorwort - SRV Rollkunstlauf

vorwort - SRV Rollkunstlauf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

WO-Artikel 55. REGLEMENT FÜR SCHAULAUFENAllgemeines1.1 Alle Schaulaufen in der Schweiz sind der TK des <strong>SRV</strong> zu melden.1.2 Verbindliche Verhandlungen dürfen nur zwischen dem Veranstalter und demHeimclub, bzw. mit dem TK-Chef des <strong>SRV</strong> geführt werden.1.3 Für Schaulaufen schweizerischer Läufer im Ausland und Schaulaufen vonAusländern in der Schweiz ist die TK für die Bewilligung zuständig.1.4 Ein Läufer darf an diesen Schaulaufen nur teilnehmen, wenn die erforderlicheBewilligung erteilt wurde.Startbewilligungen sind mindestens 14 Tage von dem Anlass bei der TK des<strong>SRV</strong> einzuholen.1.5 Die Teilnahme an einer Konkurrenz oder clubeigenen Veranstaltung muss derTeilnahme an einem Schaulaufen vorgezogen werden.1.6 Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Schaulaufreglements hatder Läufer mit einer Sperre zu rechnen. Die Strafen können nur vom ZK des<strong>SRV</strong> ausgesprochen werden. Eine Meldung an die FIRS und CERS bleibtvorbehalten.1.7 Der den Bestimmungen zuwiderhandelnde Veranstalter kann von der TK fürdie Durchführung weiterer Veranstaltungen auf eine bestimmte Zeit gesperrtwerden.1.8 Die TK muss die Mitglieder des <strong>SRV</strong> und die Rekurskommission vonSanktionen in Kenntnis setzen (Statuten).1 Schaulaufen von schweizerischen Läufern im Inland1.1 Neben den oben aufgeführten Bestimmungen sind zusätzlich folgende Punktezu beachten:1.1.1 Der Veranstalter hat bei den Heimclubs der TeilnehmerInnen schriftlich umeine Startbewilligung nachzusuchen.1.1.2 Gehört der Veranstalter nicht dem <strong>SRV</strong> an, so muss er über den Heimclub bisspätestens 14 Tage vor der Veranstaltung eine entsprechende Bewilligung derTK eingeholt haben.9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!