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vorwort - SRV Rollkunstlauf

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WO-Artikel 143.2 WertungsartenSiehe WO-Artikel 13 Ziffer 1.3.3 Bestimmungen für die Pflichttänze3.3.1 Musik für die PflichttänzeFür die Pflichttänze der Kategorien Cadets, Jeunesse, Junioren und Elite sinddie offiziellen internationalen Musiken zu verwenden.Diese sollen von der TK allen interessierten Tanzpaaren gegen einenUnkostenbeitrag zur Verfügung gestellt werden.3.3.2 Stehen für einen Pflichttanz drei Musikstücke zur Verfügung, so werden diesebeim Wettbewerb in regelmässigem Wechsel gespielt; es sei denn, derSchiedsrichter bestimmt ein einziges Musikstück, welches ausschliesslich zurVerwendung kommt.3.3.3 Belehrung durch den SchiedsrichterVor Beginn der Pflichttänze soll der Schiedsrichter die Anwesenheit allerTeilnehmer überprüfen und letztere über die Abwicklung des Wettbewerbsaufklären.3.3.4 StartDer Schiedsrichter legt die Seite der Lauffläche fest, an welcher der jeweils zulaufende Pflichttanz begonnen werden muss. Dabei ist auf die einwandfreieBewertungsmöglichkeit der spezifischen Elemente der Schrittfolge zu achten.Beim Start ist folgendes zu beachten:• Jeder Pflichttanz ist auf der vom Schiedsrichter festgelegten Seite zubeginnen• Die Benutzung der Stopper zum Abstoss ist nicht gestattet• Es sind höchstens sieben Anlaufschritte je Partner erlaubt, dieAnlaufschritte werden nicht gewertet; mehr als 7 Anlaufschritte führenzum Punktabzug• Übertriebene Schauposen sind nicht gestattet (z.B. überflüssigeArmbewegungen ohne Bezug zur musikalischen Aussage).Verstösst ein Tanzpaar gegen die Startvorschriften, so soll der Schiedsrichterdas Paar zum erneuten Start zurückrufen.Verstösst ein Tanzpaar beim Wiederholungsstart erneut gegen dieVorschriften, so hat der Schiedsrichter dies nach dem Tanz dem Preisgerichtbekanntzugeben. Der Verstoss ist dann bei der Wertung durch Punktabzug zuberücksichtigen.Eigenmächtiges Abbrechen des Starts durch das Tanzpaar und der Neustarteines Pflichttanzes ist nicht gestattet. Der Tanz gilt in diesem Fall alsunterbrochen und muss von der Stelle der Unterbrechung unverzüglichfortgesetzt werden. Für die Unterbrechung ist ein Punktabzug vorzunehmen,es sei denn, der Schiedsrichter erkennt die Unterbrechung als begründet an.103

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