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vorwort - SRV Rollkunstlauf

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WO-Artikel 14• Kleine niedrige Tanzsprünge zum Fuss- oder Richtungswechsel sinderlaubt, jedoch darf die Gesamtzahl für beide Partner nicht grösser alsfünf sein und jeder Sprung höchstens eine halbe Umdrehung haben.Alle Sprünge sind in Tanzpositionen und in Reichweite der Partner(höchstens zwei Armlängen Abstand) auszuführen. Beide Partnerkönnen zugleich springen. Grössere Tanzsprünge sind ebenfallszulässig, dürfen jedoch nur von einem Partner allein ausgeführtwerden. Die Gesamtzahl solcher Sprünge von beiden Partnern darfnicht mehr als fünf betragen, sie dürfen höchstens eine Umdrehunghaben. Diese Sprünge können getrennt oder mit Handhaltungausgeführt, jedoch nicht geworfen oder gehoben werden. UnterstützteSprünge sind in der Gesamtzahl enthalten. Bei einem unterstütztenSprung gibt der Partner passive Hilfe in einer nicht-tragenden Form. Eshandelt sich um eine fortlaufende, auf- und absteigende Bewegung.• Kurze, ruckartige (zuckende) Bewegungen sind möglich, jedoch nur zurUnterstreichung des Charakters der Musik.• Stopps, bei welchen das Paar Körperbewegungen auf der Stelleausführt (Twist, Posen usw.), sind erlaubt. Die Dauer solcher Stoppsdarf zwei Musiktakte nicht überschreiten.• Knien oder Liegen auf dem Boden dürfen beide Partner zugleich nureinmal in einer Kür, diese Posen dürfen nicht länger als zehn Sekundendauern. Jeder Partner allein kann ausserdem höchstens einmal auf derBahn knien oder liegen, und zwar höchstens zehn Sekunden lang.Demnach kann ein Paar im höchsten Fall einmal zugleich knien oderliegen, ferner jeder einzelne einmal allein, zusammengenommen alsohöchstens dreimal.3.5.6 FehlerbewertungDie Höhe des Abzugs für einen Sturz oder eine Unterbrechung im Kürtanz istdem Ermessen des Preisrichters überlassen. Falls ein Abzug erfolgt, muss erbeim künstlerischen Eindruck (Note B) vorgenommen werden.Verstösse gegen die Einschränkungen gem. Ziffer 3.5.5 werden mit einemAbzug - gemäss Besprechung mit dem Schiedsrichter vor dem Wettkampf -geahndet, und zwar zunächst in der A-Note. Entsteht insgesamt aber derEindruck eines mehr zum Paarlauf tendierenden Programms, so wirdausserdem die B-Note vermindert. Gleiches gilt für Schaulaufprogramme imWiderspruch zum Kürtanz.Am schwersten wiegen Verstösse gegen Takt, Rhythmus und Charakter derTanzmusik (hierzu zählt auch falsche Musikwahl).112

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