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vorwort - SRV Rollkunstlauf

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WO-Artikel 13Anfangskreises; bei dann misslungenem Start muss der Läufer die Figurbeenden.• Jede Figur muss, abwechselnd sowohl auf dem rechten als auch auf demlinken Fuss, möglichst geschlossen dreimal ohne Unterbrechungausgeführt werden. Der Übergang von einem Fuss auf den andern hatohne Anhalten durch Aufsetzen des Spielfusses, der nunmehr Standfusswird, und einfachem, kurzem Abstoss mit dem bisherigen Standfuss zuerfolgen. Die Schrittlänge darf höchstens eine Fusslänge betragen.• Stopperbenützung sowie Nachschieben beim Abstoss (in der Art desDoppelstarts) kann mit einem Punktabzug bis zu 1,0 der für die Figur ansich angemessenen Note geahndet werden, sofern nämlich zu vermutenist, dass der betreffende Teil der Figur ohne solche Hilfen nicht einwandfreiund vollständig ausgeführt werden könnte.Gleiches gilt für das Belassen des Spielfusses auf der Lauffläche über denAbstoss hinaus (Laufen auf zwei Füssen).• Hat ein Läufer die Figur weniger als dreimal auf jedem Fuss ausgeführt, sohat der Schiedsrichter dies nach dem Abtreten des Läufers bekanntzugeben. Die fehlenden Ausführungen gelten als nicht gelaufen.• Beginnt ein Läufer eine Figur auf dem falschen Fuss, führt er sie andersaus als vorgeschrieben oder läuft er eine falsche Figur, so wird der Fehlerwie ein falscher Start behandelt (siehe Ziffer 3.3).Falls der Schiedsrichter derartige Fehler des Läufers übersieht, kann einPreisrichter den Schiedsrichter darauf aufmerksam machen.2.5 BeurteilungsmerkmaleDie Ausführung einer Pflichtfigur wird nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt:• Zeichnung und Anlage• Bewegungsablauf und Haltung• Deckung der Spur• Gewählte Grösse des KreisesObige Rangfolge der Beurteilungsmerkmale ist bei der Bewertung vonPflichtfiguren besonders zu beachten.Der Wille zur peinlich genauen Deckung darf nicht dazu führen, dass flüssiger,harmonischer Bewegungsablauf und korrekte Haltung darunter leiden.Ebenso wenig rechtfertigen Bewegungsablauf und Haltung eine hoheBenotung, wenn sie auf Kosten einwandfreier Zeichnung gegen oder dieAnlage der Figur zu beanstanden bleibt.Die Kreisgrösse der Figur ist von geringerer Bedeutung. Sie soll jedoch inangemessenem Verhältnis zur Körpergrösse des Läufers stehen.Ausgabe 2008 88

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