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Obdachlosigkeit bei Konsumenten_innen illegaler Drogen ...

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Sozialhilfegesetzes (WSHG) im Hinblick auf die Gewährung von Unterkunft fürWohnungslose Sozialhilfeträger (vgl. Graber 2004:23). Im Anhang befindet sich ein Auszugder relevanten Regelungen des WSHG.5.1.2 Entwicklungen im Hilfssystem für obdachlose <strong>Drogen</strong>konsumentInnenBis vor ca. 5-6 Jahren gab es für instabile <strong>Drogen</strong>konsumentInnen in Wien außerhalb der<strong>Drogen</strong>hilfe (abgesehen von einigen privaten Einrichtungen) kaum Zugang zu Ressourcender WWH. Der Fachbereich Wiener Wohnen fühlte sich für die Wohnversorgung dieserGruppe bis dahin nicht zuständig. Aktiver und instabiler <strong>Drogen</strong>konsum war bis zum Jahr2000 ein Ausschlussgrund für die fixe Aufnahme in ein Übergangswohnheim.<strong>Drogen</strong>konsumentInnen konnten bis dahin nur aufgenommen werden wenn sie stabilsubstituiert waren, keinen Beikonsum hatten und eine „Perspektive“ vorweisen konnten. Fürdie Aufnahme für eine Nacht im NächtigerInnenbereich durften die <strong>Drogen</strong>konsumentInnenkeine offensichtliche Beeinträchtigung durch aktuellen <strong>Drogen</strong>konsum aufweisen.Nachdem die geringen Ressourcen der <strong>Drogen</strong>hilfe den langfristigen Bedarf nicht abdeckenkonnten, die Nachfrage in den letzten Jahren aber stetig gestiegen ist, wurde diese Situationvor allem für die Betroffenen und für die BetreuerInnen aus den niedrigschwelligenEinrichtungen (Tageszentren, Notschlafstelle Ganslwirt) immer weniger tragbar.Der Verein Wiener Sozialprojekte weist seit seiner ersten Evaluation der NotschlafstelleGanslwirt im Jahr 1999 wiederholt auf die Versorgungslücken im Bereich derUnterbringung dieser Zielgruppe hin und entwickelte alternative Lösungskonzepte (sieheKapitel 6).Die Entscheidungsträger der <strong>Drogen</strong>hilfe waren der Meinung die Versorgung mitWohnraum sei Aufgabe der Wohnungslosenhilfe und es brauche keine zusätzlichenSpezialeinrichtungen für diese Zielgruppe, die Wohnungslosenhilfe fühlte sich im Rahmenihrer Einrichtungen und (pädagogischen) Konzepte und Zielsetzungen außerstande diese„schwierige“ Klientel zu integrieren.In der Zwischenzeit hat die WWH einige wichtige Entwicklungsschritte gemacht, die eineteilweise Öffnung für KonsumentInnen <strong>illegaler</strong> <strong>Drogen</strong> nach sich zog.Im Rahmen von großen Umstrukturierungen im WWH Bereich wurde sozialar<strong>bei</strong>terischesBetreuungspersonal in den großen Übergangswohnhäusern eingesetzt.36

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