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Obdachlosigkeit bei Konsumenten_innen illegaler Drogen ...

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5.1.3.3 Tageszentren für ObdachloseDiese Zentren bieten obdachlosen Menschen die Möglichkeit eines anonymen undgeschützten Tagesaufenthaltes im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtungen. Nebender Aufenthaltsmöglichkeit gibt es Angebote zur Abdeckung von Grundbedürfnissen wieNahrung, Getränke, Zugang zu Hygienemöglichkeiten, Kleidung u. ä. Alle Tageszentrenmachen sozialar<strong>bei</strong>terische Beratungs- und Betreuungsangebote, die von KlientInnen auffreiwilliger Basis angenommen werden. Die Inanspruchnahme dieser Einrichtungen stelltfür einen Grossteil der <strong>Drogen</strong>konsumentInnen, die in NächtigerInnenquartierenuntergebracht sind, einen fixen Bestandteil ihres Tagesablaufes dar. Sie stellen vor allem imWinter eine unerlässliche Ressource dar.5.1.3.4 Häuser für Wohnungslose „Übergangswohnhäuser“ des FSWÜbergangswohnhäuser bieten Wohnplätze „mit einer niedrigschwelligen allgemeinenZugangsmöglichkeit“, also die bereits erwähnten Fixplätze (Graber et al. 2004:30). Indiesen Häusern werden Wohnungslose längerfristig aufgenommen und meist in einemZweibettzimmer, manchmal in einem Einzelzimmer, untergebracht. Sie können sich hieramtlich anmelden und wohnen, auch tagsüber. Auf Dauer sollen sie allerdings nicht indiesen Übergangswohnhäusern bleiben. Zielsetzung ist die „Förderung der Eigenkompetenzzur Erlangung einer selbständigen Wohnform“ (Graber et al. 2004:31) und wenn eineausreichende „Wohnfähigkeit“ erreicht ist, soll eine Vermittlung in den regulärenWohnungsmarkt (meist Gemeindewohnung) erfolgen.Aus der Sicht von wohnungslosen <strong>Drogen</strong>konsumentInnen kann aufgrund derKontingentregelung nicht von einer niedrigschwelligen und allgemeinenZugangsmöglichkeit gesprochen werden. Diese Regelung erschwert den Zugang einervielfach belasteten so genannten „multimorbiden“ Gruppe von Wohnungslosen zu einemHilfsangebot, das für die Verbesserung der Lebenssituation unerlässlichen ist.Die aktuelle Kontingentregelung scheint mir ein gutes Beispiel für eine im Hilfesystemimmanente partielle Ausgrenzung durch Ungleichbehandlung zu sein.5.1.3.5 Zielgruppenorientierte Häuser für WohnungsloseIn dieser Kategorie könnte man meinen eventuell ein Angebot für die Zielgruppe der<strong>Drogen</strong>konsumentInnen zu finden. Aktuell gibt es in Wien leider nur Angebote für41

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