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Wasser – ein globales Gut - Koordination Südliches Afrika

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Unterrichts<strong>ein</strong>heit II<br />

☞ 7<br />

Arbeitsblatt MII - 3 soll helfen<br />

die verschiedenen Dimensionen<br />

des Menschenrechts auf<br />

<strong>Wasser</strong> zu erfassen.<br />

Zur weiteren Vertiefung<br />

bzw. als Hilfe bei der Recherche<br />

fi nden Sie den<br />

„Allgem<strong>ein</strong>en Kommentar Nr.<br />

15: Das Recht auf <strong>Wasser</strong>“<br />

unter: www.menschen-rechtwasser.de/downloads/4_2_<br />

un_comment.pdf<br />

☞ 8<br />

Die Kriterien können auch<br />

anhand der im Arbeitsblatt<br />

MII - 2 ausgeführten Beispiele<br />

überprüft werden.<br />

Eine interessante Frage wäre<br />

z.B.: Ist Frau Nkosis Wunsch<br />

nach <strong>ein</strong>em ordentlichen Begräbnis<br />

<strong>ein</strong> soziales Recht, das<br />

für ihre Würde und die freie<br />

Entfaltung ihrer Persönlichkeit<br />

unentbehrlich ist?<br />

☞ 9<br />

Die unbefriedigende Wirklichkeit<br />

wird auch von den SchülerInnen<br />

wahrgenommen. Evtl<br />

wird die Frage gestellt, welchen<br />

Sinn es macht, sich mit<br />

Menschenrechten zu befassen.<br />

Es muss deutlich gemacht<br />

werden, dass Menschenrechte<br />

wichtig und hilfreich sind, um<br />

eigenes und fremdes Handeln<br />

daran zu messen und darauf<br />

ausrichten.<br />

32<br />

angemessenen Lebensstandard näher defi niert,<br />

nämlich „<strong>ein</strong>schließlich angemessener Ernährung“.<br />

In Artikel 12 wird außerdem das Recht auf<br />

den höchsten erreichbaren Gesundheits-Standard<br />

formuliert.<br />

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale<br />

und kulturelle Rechte hat schließlich im<br />

November 2002 in <strong>ein</strong>em ausführlichen Rechtkommentar<br />

noch <strong>ein</strong>mal ausführlich das Recht<br />

auf <strong>Wasser</strong> bestätigt und in allen Einzelheiten<br />

erläutert, was damit gem<strong>ein</strong>t ist. Dieser UN-<br />

Rechtskommentar gilt als Meilenst<strong>ein</strong>, denn in<br />

ihm wird klar defi niert: „Das Menschenrecht auf<br />

<strong>Wasser</strong> berechtigt jedermann zu ausreichendem,<br />

ungefährlichem, sicherem, annehmbarem, physisch<br />

erreichbarem und erschwinglichem <strong>Wasser</strong>.“<br />

Drei Kriterien müssen demnach unbedingt erfüllt<br />

s<strong>ein</strong>, bevor das Menschenrecht auf <strong>Wasser</strong> als<br />

verwirklicht gilt:<br />

Dies sind Verfügbarkeit, Qualität und Erreichbarkeit.<br />

Die Erreichbarkeit wird noch <strong>ein</strong>mal unterschieden<br />

in physische Erreichbarkeit, wirtschaftliche<br />

Erreichbarkeit und Gleichbehandlung.<br />

☞ 7 + MII - 3<br />

2. Die Verwirklichung des<br />

Menschenrechts auf <strong>Wasser</strong><br />

☞ 9 + MII - 4<br />

In der Präambel der allgem<strong>ein</strong>en Erklärung der<br />

Menschenrechte werden die Menschenrechte als<br />

<strong>ein</strong> „gem<strong>ein</strong>sames Ideal“ bezeichnet, das in der<br />

Zukunft Gültigkeit erlangen soll. Trotz verbindlicher<br />

internationaler Konventionen muss heute<br />

<strong>ein</strong>gestanden werden, dass die Welt diesem<br />

Ideal in den Jahren nach 1948 nicht sehr nahe<br />

gekommen ist: Die Kluft zwischen Arm und Reich<br />

wächst; täglich sterben Menschen an Hunger,<br />

Durst und Krankheit. Das Ziel, das die Allgem<strong>ein</strong>e<br />

Erklärung der Menschenrechte gesetzt hat,<br />

ist noch nicht erreicht; die Wirklichkeit sieht<br />

anders aus. Trotzdem sch<strong>ein</strong>t es nicht beliebig<br />

zu s<strong>ein</strong>, ob Staaten <strong>ein</strong>en Internationalen Pakt<br />

unterzeichnen oder nicht. Immerhin 10 Jahre hat<br />

es gedauert, bis der 1966 verabschiedete Internationale<br />

Pakt über wirtschaftliche, soziale und<br />

kulturelle Rechte von der für die Ratifi zierung<br />

notwendigen Anzahl von 35 Staaten unterzeichnet<br />

wurde. Bis Ende 2003 haben inzwischen 145<br />

Staaten diesen Pakt unterzeichnet.<br />

Verfügbarkeit: Die WHO hat 20 Liter pro Person und Tag als Existenz-Minimum defi niert.<br />

Der Rechtskommentar unterscheidet aber das Menschenrecht auf ausreichend <strong>Wasser</strong> vom<br />

Existenzminimum. Es heißt dort:“…alle Rechte müssen befriedigt oder zumindest auf der Ebene<br />

des Existenzminimums gewährt werden“ In Deutschland verbraucht <strong>ein</strong>e Person 127 Liter am Tag.<br />

Qualität: Die Gesundheit gefährdet <strong>Wasser</strong> v. a. aufgrund von Krankheitserregern (z.B. Malaria),<br />

von Verunr<strong>ein</strong>igung durch Abwasser (z.B. Cholera), aber auch von chemischen Abfällen der<br />

Industrie (Vergiftungen).<br />

Physische Erreichbarkeit: Auch hier gibt es unterschiedliche Vorgaben, was <strong>ein</strong>e<br />

annehmbare Entfernung ist und was als Minimalforderung (basic need) gilt. Während die<br />

Menschenrechtsvorgabe von „in jedem Haushalt … oder in unmittelbarer Nachbarschaft“ ausgeht,<br />

wird als Minimalforderung „1km im Umkreis des Haushalts“ angesehen.<br />

Wirtschaftliche Erreichbarkeit: Was unter „erschwinglich“ zu verstehen ist, wird nicht genau<br />

benannt. Als Anhaltspunkt gilt nur, dass andere soziale Rechte durch <strong>Wasser</strong>kosten nicht<br />

<strong>ein</strong>geschränkt werden dürfen, dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche<br />

Versorgung, Bildung, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Oberster Maßstab für die<br />

sozialen Menschenrechte ist der Satz „was für s<strong>ein</strong>e Würde und freie Entfaltung der Persönlichkeit“<br />

unentbehrlich“ ist. ☞ 8<br />

Gleichbehandlung: Der Zugang zu <strong>Wasser</strong> ist oft besonders für Frauen, Kinder, alte und kranke<br />

Menschen, Minderheiten, indigene Völker, Flüchtlinge etc. schwierig. Obwohl es meist Frauen sind,<br />

die lange Wege zurücklegen müssen, um das <strong>Wasser</strong> für die Familie zu holen, werden die Brunnen<br />

häufi g von Männern betrieben. Auch die Hautfarbe spielt <strong>ein</strong>e Rolle: In Südafrika ist der Zugang<br />

zu sauberem Trinkwasser auch 10 Jahre nach Ende der Apartheid für Menschen mit schwarzer<br />

Hautfarbe schwieriger als für Weiße. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land.<br />

Statistisch gesehen haben arme, schwarze Frauen auf dem Land den schlechtesten Zugang zu<br />

<strong>Wasser</strong>.

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