Wasser – ein globales Gut - Koordination Südliches Afrika
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Unterrichts<strong>ein</strong>heit II<br />
☞ 7<br />
Arbeitsblatt MII - 3 soll helfen<br />
die verschiedenen Dimensionen<br />
des Menschenrechts auf<br />
<strong>Wasser</strong> zu erfassen.<br />
Zur weiteren Vertiefung<br />
bzw. als Hilfe bei der Recherche<br />
fi nden Sie den<br />
„Allgem<strong>ein</strong>en Kommentar Nr.<br />
15: Das Recht auf <strong>Wasser</strong>“<br />
unter: www.menschen-rechtwasser.de/downloads/4_2_<br />
un_comment.pdf<br />
☞ 8<br />
Die Kriterien können auch<br />
anhand der im Arbeitsblatt<br />
MII - 2 ausgeführten Beispiele<br />
überprüft werden.<br />
Eine interessante Frage wäre<br />
z.B.: Ist Frau Nkosis Wunsch<br />
nach <strong>ein</strong>em ordentlichen Begräbnis<br />
<strong>ein</strong> soziales Recht, das<br />
für ihre Würde und die freie<br />
Entfaltung ihrer Persönlichkeit<br />
unentbehrlich ist?<br />
☞ 9<br />
Die unbefriedigende Wirklichkeit<br />
wird auch von den SchülerInnen<br />
wahrgenommen. Evtl<br />
wird die Frage gestellt, welchen<br />
Sinn es macht, sich mit<br />
Menschenrechten zu befassen.<br />
Es muss deutlich gemacht<br />
werden, dass Menschenrechte<br />
wichtig und hilfreich sind, um<br />
eigenes und fremdes Handeln<br />
daran zu messen und darauf<br />
ausrichten.<br />
32<br />
angemessenen Lebensstandard näher defi niert,<br />
nämlich „<strong>ein</strong>schließlich angemessener Ernährung“.<br />
In Artikel 12 wird außerdem das Recht auf<br />
den höchsten erreichbaren Gesundheits-Standard<br />
formuliert.<br />
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale<br />
und kulturelle Rechte hat schließlich im<br />
November 2002 in <strong>ein</strong>em ausführlichen Rechtkommentar<br />
noch <strong>ein</strong>mal ausführlich das Recht<br />
auf <strong>Wasser</strong> bestätigt und in allen Einzelheiten<br />
erläutert, was damit gem<strong>ein</strong>t ist. Dieser UN-<br />
Rechtskommentar gilt als Meilenst<strong>ein</strong>, denn in<br />
ihm wird klar defi niert: „Das Menschenrecht auf<br />
<strong>Wasser</strong> berechtigt jedermann zu ausreichendem,<br />
ungefährlichem, sicherem, annehmbarem, physisch<br />
erreichbarem und erschwinglichem <strong>Wasser</strong>.“<br />
Drei Kriterien müssen demnach unbedingt erfüllt<br />
s<strong>ein</strong>, bevor das Menschenrecht auf <strong>Wasser</strong> als<br />
verwirklicht gilt:<br />
Dies sind Verfügbarkeit, Qualität und Erreichbarkeit.<br />
Die Erreichbarkeit wird noch <strong>ein</strong>mal unterschieden<br />
in physische Erreichbarkeit, wirtschaftliche<br />
Erreichbarkeit und Gleichbehandlung.<br />
☞ 7 + MII - 3<br />
2. Die Verwirklichung des<br />
Menschenrechts auf <strong>Wasser</strong><br />
☞ 9 + MII - 4<br />
In der Präambel der allgem<strong>ein</strong>en Erklärung der<br />
Menschenrechte werden die Menschenrechte als<br />
<strong>ein</strong> „gem<strong>ein</strong>sames Ideal“ bezeichnet, das in der<br />
Zukunft Gültigkeit erlangen soll. Trotz verbindlicher<br />
internationaler Konventionen muss heute<br />
<strong>ein</strong>gestanden werden, dass die Welt diesem<br />
Ideal in den Jahren nach 1948 nicht sehr nahe<br />
gekommen ist: Die Kluft zwischen Arm und Reich<br />
wächst; täglich sterben Menschen an Hunger,<br />
Durst und Krankheit. Das Ziel, das die Allgem<strong>ein</strong>e<br />
Erklärung der Menschenrechte gesetzt hat,<br />
ist noch nicht erreicht; die Wirklichkeit sieht<br />
anders aus. Trotzdem sch<strong>ein</strong>t es nicht beliebig<br />
zu s<strong>ein</strong>, ob Staaten <strong>ein</strong>en Internationalen Pakt<br />
unterzeichnen oder nicht. Immerhin 10 Jahre hat<br />
es gedauert, bis der 1966 verabschiedete Internationale<br />
Pakt über wirtschaftliche, soziale und<br />
kulturelle Rechte von der für die Ratifi zierung<br />
notwendigen Anzahl von 35 Staaten unterzeichnet<br />
wurde. Bis Ende 2003 haben inzwischen 145<br />
Staaten diesen Pakt unterzeichnet.<br />
Verfügbarkeit: Die WHO hat 20 Liter pro Person und Tag als Existenz-Minimum defi niert.<br />
Der Rechtskommentar unterscheidet aber das Menschenrecht auf ausreichend <strong>Wasser</strong> vom<br />
Existenzminimum. Es heißt dort:“…alle Rechte müssen befriedigt oder zumindest auf der Ebene<br />
des Existenzminimums gewährt werden“ In Deutschland verbraucht <strong>ein</strong>e Person 127 Liter am Tag.<br />
Qualität: Die Gesundheit gefährdet <strong>Wasser</strong> v. a. aufgrund von Krankheitserregern (z.B. Malaria),<br />
von Verunr<strong>ein</strong>igung durch Abwasser (z.B. Cholera), aber auch von chemischen Abfällen der<br />
Industrie (Vergiftungen).<br />
Physische Erreichbarkeit: Auch hier gibt es unterschiedliche Vorgaben, was <strong>ein</strong>e<br />
annehmbare Entfernung ist und was als Minimalforderung (basic need) gilt. Während die<br />
Menschenrechtsvorgabe von „in jedem Haushalt … oder in unmittelbarer Nachbarschaft“ ausgeht,<br />
wird als Minimalforderung „1km im Umkreis des Haushalts“ angesehen.<br />
Wirtschaftliche Erreichbarkeit: Was unter „erschwinglich“ zu verstehen ist, wird nicht genau<br />
benannt. Als Anhaltspunkt gilt nur, dass andere soziale Rechte durch <strong>Wasser</strong>kosten nicht<br />
<strong>ein</strong>geschränkt werden dürfen, dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche<br />
Versorgung, Bildung, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Oberster Maßstab für die<br />
sozialen Menschenrechte ist der Satz „was für s<strong>ein</strong>e Würde und freie Entfaltung der Persönlichkeit“<br />
unentbehrlich“ ist. ☞ 8<br />
Gleichbehandlung: Der Zugang zu <strong>Wasser</strong> ist oft besonders für Frauen, Kinder, alte und kranke<br />
Menschen, Minderheiten, indigene Völker, Flüchtlinge etc. schwierig. Obwohl es meist Frauen sind,<br />
die lange Wege zurücklegen müssen, um das <strong>Wasser</strong> für die Familie zu holen, werden die Brunnen<br />
häufi g von Männern betrieben. Auch die Hautfarbe spielt <strong>ein</strong>e Rolle: In Südafrika ist der Zugang<br />
zu sauberem Trinkwasser auch 10 Jahre nach Ende der Apartheid für Menschen mit schwarzer<br />
Hautfarbe schwieriger als für Weiße. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land.<br />
Statistisch gesehen haben arme, schwarze Frauen auf dem Land den schlechtesten Zugang zu<br />
<strong>Wasser</strong>.