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Wasser – ein globales Gut - Koordination Südliches Afrika

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Unterrichts<strong>ein</strong>heit II<br />

☞ 14<br />

Fragen Sie die Schülerinnen,<br />

warum wohl eher teure Systeme<br />

durch Entwicklungshilfegelder<br />

gefördert werden.<br />

Die Verquickung von Entwicklungshilfe<br />

mit Wirtschaftsförderung<br />

wäre als <strong>ein</strong> Grund zu<br />

benennen.<br />

☞ 15<br />

Mit dem Arbeitsblatt MII <strong>–</strong> 6<br />

soll vor allem verdeutlicht<br />

werden, dass trotz unbefriedigender<br />

Umsetzung und beschränkter<br />

Mittel auch große<br />

Erfolge zu verzeichnen sind.<br />

☞ 16<br />

Lassen Sie die SchülerInnen<br />

aufzählen, welche Leistungen<br />

vom Staat oder der Kommune<br />

angeboten werden. Warum engagiert<br />

sich der Staat bzw. die<br />

Kommune in diesen Fällen?<br />

Welche dieser Dienstleistungen<br />

werden nicht als „Waren“<br />

gesehen? (Feuerwehr, Polizei,<br />

Schulbildung, Gesundheitsamt<br />

etc.)<br />

34<br />

technischem und kostengünstigem Niveau vor allem<br />

öffentliche Steigrohre, Regenwassersammel-<br />

Becken, Handpumpen und geschützte Quellen<br />

und Brunnen. Diese Technologien sind bei weitem<br />

besser als z.B. in Flaschen abgefülltes <strong>Wasser</strong><br />

oder <strong>Wasser</strong>tanklastzüge. Denn diese sind entweder<br />

für viele Menschen nicht erschwinglich oder<br />

unhygienisch. Einfache Technologien bieten die<br />

größten Chancen für <strong>ein</strong>e verbesserte Versorgung<br />

der armen Bevölkerung. Das Ungleichgewicht hin<br />

zu teuren Lösungen muss daher geändert werden.<br />

☞ 14<br />

Auch andere Maßnahmen, wie die Entschuldung<br />

der Entwicklungsländer oder auch verbesserte<br />

Handelsbedingungen für die Länder des<br />

Südens sind notwendig, um die Staats<strong>ein</strong>nahmen<br />

dieser Länder zu erhöhen und sie in die Lage zu<br />

versetzen, das Menschenrecht auf <strong>Wasser</strong> tatsächlich<br />

verwirklichen zu können.<br />

Doch lassen sich mit entsprechendem<br />

politischen Willen, das Recht auf <strong>Wasser</strong> zu verwirklichen,<br />

trotz beschränkter Mittel auch große<br />

Erfolge erzielen. Selbst wenn das Menschenrecht<br />

auf <strong>Wasser</strong> auch in Südafrika noch längst nicht<br />

für alle Menschen Wirklichkeit ist, so sprechen<br />

die Bemühungen der Regierung doch für sich. Am<br />

Ende des Apartheidregimes 1994 hatten mehr<br />

als 15 Millionen Südafrikaner k<strong>ein</strong>en Zugang zu<br />

25 Litern sauberen <strong>Wasser</strong>s am Tag. Bis heute ist<br />

diese Zahl nach Angaben der Südafrikanischen<br />

Regierung auf weniger als 5 Millionen gesunken.<br />

Südafrika hat zudem das Recht auf <strong>Wasser</strong> in der<br />

Verfassung verankert. Aber auch in den Ländern,<br />

in denen die Bedingungen, die für das Erreichen<br />

des Menschenrechtes vorausgesetzt werden, noch<br />

nicht gegeben sind, sind Fortschritte erzielt worden.<br />

☞ 15 + MI - 6<br />

III. Öffentliche<br />

Güter <strong>–</strong> lokal und<br />

global<br />

1. Ist <strong>Wasser</strong> <strong>ein</strong>e Ware oder <strong>ein</strong><br />

öffentliches <strong>Gut</strong><br />

In engem Zusammenhang mit den Menschenrechten<br />

steht der begriff der Öffentlichen Güter,<br />

denn von ihnen sollte niemand ausgeschlossen<br />

werden. ☞ 16<br />

Öffentliche Güter, oder der in internationalen<br />

Zusammenhängen verwendete englische<br />

Begriff „public goods“, bezeichnet im allgem<strong>ein</strong>en<br />

Sprachgebrauch alle öffentlich angebotenen<br />

Güter und Dienstleistungen, z.B. Bildung, Elektrizität,<br />

Abfallbeseitigung, Gesundheitsleistungen,<br />

Militär etc. Diese Güter werden unterschieden<br />

von den privaten Gütern, die man auch als Ware<br />

bezeichnen kann. Private Güter oder Waren werden<br />

von privaten Firmen produziert und auf dem<br />

freien Markt angeboten. Der Preis der Ware ergibt<br />

sich dann aus dem jeweils bestehenden Angebot<br />

und der Nachfrage. Die klassischen Wirtschaftstheoretiker,<br />

wie etwa Adam Smith, begründeten<br />

die heute vorherrschende neoliberale These, dass<br />

der freie Markt am besten in der Lage ist, die<br />

Produktion und Verteilung von Waren in <strong>ein</strong>er<br />

Gesellschaft zu regeln. Gibt es etwa <strong>ein</strong> großes<br />

Angebot auf dem Markt, aber nur wenige Käufer,<br />

sinkt der Preis und damit die Produktion, das<br />

Angebot verringert sich, bis <strong>ein</strong> Gleichgewicht<br />

von Angebot und Nachfrage erreicht ist. Dieser<br />

Mechanismus übertreffe an Effi zienz alle anderen<br />

Modelle, wie etwa die Planwirtschaft.<br />

Doch sogar Adam Smith, der als Befürworter<br />

des freien Handels und der Zurückhaltung des<br />

Staates in Wirtschaftsfragen berühmt wurde,<br />

sagte deutlich, dass es die Pfl icht <strong>ein</strong>es Staates<br />

sei, „diejenigen öffentlichen Institutionen und<br />

Dienste <strong>ein</strong>zurichten und zu erhalten, die für die<br />

Gesellschaft in hohem Maße vorteilhaft sind,<br />

obwohl sie von <strong>ein</strong>er Natur sind, dass der Nutzen<br />

den Kosten aus Sicht des Individuums nicht entspricht“<br />

(zitiert nach Christoph Scherer, Markt<br />

über alles? In: Achim Brunnengräber Hg., Globale<br />

Öffentliche Güter unter Privatisierungsdruck,<br />

Münster 2003) Es gibt also Güter und Dienste,<br />

die von hohem öffentlichen Interesse sind, die<br />

für den Handel auf dem freien Markt jedoch nicht<br />

geeignet sind <strong>–</strong> die also nicht als Waren zu betrachten<br />

sind.<br />

Häufi g wird dieser Umstand auch damit<br />

beschrieben, dass bei öffentlichen Gütern das<br />

Marktgeschehen versagt.<br />

Im strengen Sinn sind öffentliche Güter nur<br />

solche, die sich durch zwei Eigenschaften von<br />

privaten Gütern unterscheiden (vgl. auch: Jens<br />

Martens, Roland Hain: Globale Öffentliche Güter,<br />

Hrsg. H<strong>ein</strong>r. Böll-Stiftung und WEED, 2002):<br />

Einmal die Nicht-Rivalität im Konsum, d.h. dass<br />

<strong>ein</strong> öffentliches <strong>Gut</strong> gem<strong>ein</strong>schaftlich nutzbar<br />

ist, ohne dass die Nutzung durch <strong>ein</strong>e Person, die<br />

Nutzung durch <strong>ein</strong> andere be<strong>ein</strong>trächtigt. Klassisches<br />

Beispiel wäre etwa der Leuchtturm, an<br />

dem sich <strong>ein</strong> Schiff orientieren kann, ohne dass<br />

dies andere Schiffe be<strong>ein</strong>trächtigt, sich ebenfalls<br />

an demselben Leuchtfeuer zu orientieren. Die<br />

andere Eigenschaft von öffentlichen Gütern ist<br />

die Nichtanwendbarkeit des Ausschlussprinzips.<br />

Dem zugrunde liegt die These, dass die

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