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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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7.2 Schwere Funktionsstörung derZunge durch Gewebsverlust, narbigeFixierung oder Lähmung je nach Umfang<strong>und</strong> Artikulationsstörung . . . . . . . . . . . . . . . 30–50<strong>Behinderung</strong> der M<strong>und</strong>öffnung (Schneidekantendistanzzwischen 5 <strong>und</strong> 25mm) mit deutlicher Auswirkungauf die Nahrungsaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40Kieferklemme mit Notwendigkeit derAufnahme flüssiger oder passierterNahrung <strong>und</strong> entsprechenden Sprechstörungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlafferPseudarthroseohne wesentliche Beeinträchtigungder Kaufunktion <strong>und</strong> Artikulation . . . . . . . . . . . . 0–10mit erheblicher Beeinträchtigung derKaufunktion <strong>und</strong> Artikulation . . . . . . . . . . . . . . 20–50Verlust eines Teiles des Oberkiefersohne wesentliche kosmetische <strong>und</strong>funktionelle Beeinträchtigung . . . . . . . . . . . . . . . 0–10mit entstellender Wirkung, wesentlicherBeeinträchtigung der Nasen<strong>und</strong>Nebenhöhlen (Borkenbildung,ständige Sekretion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–407.4 Umfassender Zahnverlust über ½Jahr hinaus prothetisch nur unzureichendzu versorgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzesmit wesentlicher, prothetischnicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumensmit gut sitzender Defektprothese . . . . . . . . . . . . . . . . 30Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeitdurch geeignete Prothese(Störung der Nahrungsaufnahme) . . . . . . . . . . . . . . . 507.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- <strong>und</strong> Segelspalten bei Kindern,bis zum Abschluss der BehandlungIsolierte voll ausgebildete Lippenspalte(ein- oder beidseitig)bis zum Abschluss der Behandlung(in der Regel ein Jahr nach der Operation)je nach Trinkstörung, Beeinträchtigungder mimischen Muskulatur<strong>und</strong> Störung der Lautbildung . . . . . . . . . . . . 30–50Lippen-Kieferspaltebis zum Abschluss der Erstbehandlung(in der Regel ein Jahr nach derOperation) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60–70bis zum Verschluss der Kieferspalte . . . . . . . . . . . . 50Lippen-Kiefer-Gaumenspaltebis zum Abschluss der Erstbehandlung(in der Regel ein Jahr nach derOperation) unter Mitberücksichtigungder regelhaft damit verb<strong>und</strong>enen Hörstörung(Tubenfehlbelüftung) <strong>und</strong> derStörung der Nasenatmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100bis zum Verschluss der Kieferspalte . . . . . . . . . . . . 50Komplette Gaumen- <strong>und</strong> Segelspalteohne Kieferspaltewegen der bis zum Abschluss derErstbehandlung (in der Regel ein Jahrnach der Operation) bestehenden mitder Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbarenAuswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100Isolierte Segelspalte, submuköseGaumenspalte bis zum Abschluss derBehandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–30Ausgeprägte Hörstörungen sind gegebenenfalls zusätzlichzu berücksichtigen.Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdSimmer nach der verbliebenen Ges<strong>und</strong>heitsstörung.7.7 Schluckstörungenohne wesentliche <strong>Behinderung</strong> derNahrungsaufnahme je nach Beschwerden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10mit erheblicher <strong>Behinderung</strong> der Nahrungsaufnahmeje nach Auswirkung(Einschränkung der Kostform, verlängerteEssdauer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40mit häufiger Aspiration <strong>und</strong> erheblicherBeeinträchtigung des Kräfte<strong>und</strong>Ernährungs zustandes . . . . . . . . . . . . . . . . 50–707.8 Verlust des Kehlkopfesbei guter Ersatzstimme <strong>und</strong> ohne Begleiterscheinungen,unter Mitberücksichtigungder Beeinträchtigung derkörperlichen Leistungsfähigkeit (fehlendeBauchpresse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70in allen anderen Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80Anhaltende schwere Bronchitiden <strong>und</strong> Beeinträchtigungendurch Nervenlähmungen im Hals- <strong>und</strong> Schulterbereichsind zusätzlich zu berücksichtigen.Bei Verlust des Kehlkopfes wegen einesmalignen Tumors ist in den ersten fünfJahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;GdB beziehungsweise GdSwährend dieser Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100Teilverlust des Kehlkopfesje nach Sprechfähigkeit <strong>und</strong> Beeinträchtigungder körperlichen Leis -tungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–50114

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