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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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Bl Der <strong>Ausweis</strong>inhaber ist blind (siehe Seite 34).Die Eintragung im <strong>Ausweis</strong> ist von Bedeutung bei der Einkommen- <strong>und</strong> Lohnsteuer, bei der H<strong>und</strong>esteuer, bei der Berechtigung zur „Freifahrt“ für Schwerbehinderte, bei der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung <strong>und</strong> beim Beitragsnachlass in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, beim Postversand, im Funk- <strong>und</strong> Fernsprechwesen, beim Parken von Kraftfahrzeugen, (Parkerleichterungen) bei der Umsatzsteuer <strong>und</strong> bei der Gewährung von Blindengeld nach dem Gesetz über die Hilfen fürblinde <strong>und</strong> gehörlose Menschen durch die Landschaftsverbände.Gl Der <strong>Ausweis</strong>inhaber ist gehörlos (siehe Seite 34).Sondergruppen:Auf der Vorderseite des <strong>Ausweis</strong>es trägt die zuständige Stelle unter dem Wort„Schwerbehindertenausweis“ die Bezeichnung „Kriegsbeschädigt“ ein, wennder schwerbehinderte Mensch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit(MdE) beziehungsweise Grad der Schädigungsfolgen um wenigstens 50 vomH<strong>und</strong>ert Anspruch auf Versorgung nach dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz hat.KriegsbeschädigungAuf der Vorderseite werden folgende Merkzeichen eingetragen:VB – wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeitum wenigstens 50 vom H<strong>und</strong>ert Anspruch auf Versorgungnach anderen B<strong>und</strong>esgesetzen in entsprechender Anwendung der Vorschriftendes B<strong>und</strong>esversorgungsgesetzes hatoder– wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen des Zusammentreffensmehrerer Ansprüche auf Versorgung nach dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz,nach B<strong>und</strong>esgesetzen in entsprechender Anwendung der Vorschriftendes B<strong>und</strong>esversorgungsgesetzes 1 ) oder nach dem B<strong>und</strong>esentschädigungsgesetzin ihrer Gesamtheit wenigstens 50 vom H<strong>und</strong>ertbeträgt.Anspruch ausB<strong>und</strong>esversorgungsgesetzoder B<strong>und</strong>esentschädigungsgesetzDas Merkzeichen entfällt, wenn bereits die Bezeichnung „Kriegsbeschädigt“ oderdas nachfolgende MerkzeichenEB eingetragen ist.EB wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeitum wenigstens 50 vom H<strong>und</strong>ert Entschädigung nach § 28 desB<strong>und</strong>esentschädigungsgesetzes erhält. Sofern dieser behinderte Mensch1 Soldatenversorgungsgesetz, Gesetz über den Zivildienst, Häftlingshilfegesetz, Gesetz über die Unterhaltshilfe fürAngehörige von Kriegsgefangenen, Infektionsschutzgesetz bezüglich der Impfschäden, Gesetz über die Opfer vonGewalttaten, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz55

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