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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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15.2 GichtBei der Beurteilung des GdS sind die Funktionseinschränkungender betroffenen Gelenke, Schmerzen,Häufigkeit <strong>und</strong> Schwere der entzündlichen Schübe <strong>und</strong>eine Beteiligung der inneren Organe zu berücksichtigen.15.3 FettstoffwechselkrankheitDer GdS ist gr<strong>und</strong>sätzlich abhängig von dem Ausmaßder Folgekrankheiten.Bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese . . . . . . . . . . . 30Alimentäre Fettsucht, AdipositasDie Adipositas allein bedingt keinen GdS. Nur Folge- <strong>und</strong>Begleitschäden (insbesondere am kardiopulmonalenSystem oder am Stütz- <strong>und</strong> Bewegungsapparat) könnendie Annahme eines GdS begründen. Gleiches gilt für diebesonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositaspermagna.15.4 Phenylketonurieohne fassbare Folgeerscheinungenim Kindesalter bis zur Vollendung des16. Lebensjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30danach bei Notwendigkeit weiterer Diäteinnahme.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Beim Vorliegen eines Hirnschadens ist der GdS vorallem vom Ausmaß der geistigen <strong>Behinderung</strong> <strong>und</strong> weitererFolgen (zum Beispiel hirnorganische Anfälle) abhängig.15.5 Mukoviszidose (zystische Fibrose)unter Therapie Aktivitäten, Gedeihen<strong>und</strong> Ernährung altersgemäß . . . . . . . . . . . . . . . . . 20unter Therapie Aktivitäten <strong>und</strong> Lungenfunktionleicht eingeschränkt, Gedeihen<strong>und</strong> Ernährung noch altersgemäß. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40Aktivitäten <strong>und</strong> Lungenfunktion deutlicheingeschränkt, häufig Gedeih<strong>und</strong>Entwicklungsstörungen, Schulbesuch<strong>und</strong> Erwerbstätigkeit in der Regelnoch möglich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70schwere bis schwerste Einschränkungder Aktivitäten, der Lungenfunktion<strong>und</strong> des Ernährungszustandes . . . . . . . . 80–100Folgekrankheiten (zum Beispiel Diabetes mellitus, Impotenz,Leberzirrhose) sind gegebenenfalls zusätzlich zuberücksichtigen.15.6 SchilddrüsenkrankheitenSchilddrüsenfunktionsstörungen sind gut behandelbar,so dass in der Regel anhaltende Beeinträchtigungennicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen(zum Beispiel Exophthalmus, Trachealstenose)sind gesondert zu beurteilen. Bei der nicht operativ behandeltenStruma richtet sich der GdS nach den funktionellenAuswirkungen.Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors istin den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;GdS während dieser Zeitnach Entfernung eines papillären oderfollikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschadeneinen GdS von 50 oder mehr, ist der währendder Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechendhöher zu bewerten.TetanieSie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauerndeBeeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.15.7 Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauerndeBeeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretendeFunktionsstörungen sind analogen funktionellenBeeinträchtigungen (zum Beispiel orthostatischeFehlregulation) entsprechend zu beurteilen.Cushing-SyndromDer GdS wird bestimmt von der Muskelschwäche <strong>und</strong>den Auswirkungen an den verschiedenen Organsystemen(Hypertonie, Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus,Osteoporose, psychische Veränderungen).15.8 PorphyrienErythropoetische Porphyrie (Günther-Krankheit) . . 100Hepatische Porphyrienakut-intermittierende Porphyrie . . . . . . . . . . . . . . . 30Porphyria cutanea tarda ohne wesentlicheBeschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Organkomplikationen sind jeweils zusätzlich zu berücksichtigen.16. Blut, blutbildende Organe, ImmunsystemDie Höhe des GdS bei Krankheiten des Blutes, der blutbildendenOrgane <strong>und</strong> des Immunsystems richtet sichnach der Schwere der hämatologischen Veränderungen,nach den Organfunktionsstörungen, nach den Rückwirkungenauf andere Organe, nach der Auswirkung aufden Allgemeinzustand <strong>und</strong> der Häufigkeit von Infektionen.16.1 Verlust der Milzbei Verlust im frühen Kindesalter,dann bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20danach oder bei späterem Verlust . . . . . . . . . . . . . 10128

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