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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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BescheinigungenSteuerfreibeträgeBescheinigung über die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeitoder über das Vorliegen einer „Typischen Berufskrankheit“:Gegenüber dem Finanzamt benötigen behinderte Menschen, deren GdB/MdE aufweniger als 50, aber mindestens 25 festgestellt worden ist, einen Nachweis zurInanspruchnahme von Steuerfreibeträgen darüber, dass ihnen wegen der <strong>Behinderung</strong> nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder anderelaufende Bezüge zustehen oder die <strong>Behinderung</strong> zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeitgeführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.Den Nachweis, dass die <strong>Behinderung</strong> zu einer dauernden Einbuße der körperlichenBeweglichkeit geführt hat, können die behinderten Menschen entwederdurch die Vorlage ihres Feststellungsbescheides führen oder durch eine Bescheinigung erbringen, die von der zuständigen Stelle auf Antragerstellt wird (Muster vergleiche Seite 63).Die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit kann auch dann bestätigtwerden, wenn sie Folge innerer Krankheiten ist (beispielsweise bei Herz- <strong>und</strong> Lungenfunktionsstörungenmit einem GdB/MdE-Grad von 30) oder auf Schäden anden Sinnesorganen zurückzuführen ist (beispielsweise bereits bei einer Seh- oderHörbehinderung mit einem GdB von 30).BerufskrankheitDer Nachweis, dass eine typische Berufskrankheit vorliegt, kann von Versichertender gesetzlichen Unfallversicherung durch Vorlage des Bescheides der Berufsgenossenschaftbeim Finanzamt geführt werden. Behinderte Menschen, die nichtVersicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung sind, erhalten eine Bescheinigungder zuständigen Stelle, in der wie bei Versicherten das Vorliegen einer typischenBerufskrankheit nach der Reichsversicherungsordnung in Verbindung mitder geltenden Berufskrankheitenverordnung beurteilt wird.Bei Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses der behinderten Menschenkann eine Bescheinigung auch für Zeiten vor einer Antragstellung nach demSGB IX ausgestellt werden.62

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