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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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StreckenverzeichnisStreckenverzeichnis(zu § 147 Abs. 1 Nr. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)im Umkreis von 50 km um_______________________________________________________________(Gemeinde)Der Inhaber oder die Inhaberin des <strong>Ausweis</strong>es Az.:_____________________ mit Wohnsitz oder gewöhnlichemAufenthalt in der vorstehend genannten Gemeinde wird von der Deutschen Bahn Aktiengesellschaftoder ihren Tochtergesellschaften im Schienenverkehr gegen Vorzeigen des <strong>Ausweis</strong>es <strong>und</strong> des mit einer gültigenWertmarke versehenen Beiblattes in Zügen des Nahverkehrs dieser Eisenbahn in der 2. Wagenklasseauf folgenden Strecken zwischen den nachstehend genannten Bahnhöfen unentgeltlich befördert (bei Benutzungzuschlagpflichtiger Züge des Nahrverkehrs ist der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen):Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>Strecke Nr. zwischen <strong>und</strong>(unabhängig hiervon <strong>und</strong> vom 50-km-Umkreis auch mit S-Bahnen <strong>und</strong> im Verkehrsverb<strong>und</strong>)Bei Änderung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes ist dieses Verzeichnis dem für den neuenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Versorgungsamt zum Zwecke der Einziehung <strong>und</strong> derAushändigung eines neuen Streckenverzeichnisses vorzulegen. Die missbräuchliche Verwendung des Streckenverzeichnissesist strafbar.Ausgabedatum:____________________________(Monat/Jahr)60

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