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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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Erläuterungen zum Ausfüllen des Antragsvordrucks SB 5/26a 04/09Sollten Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch während derSprechst<strong>und</strong>en oder nach vorheriger Vereinbarung an die für Sie zuständige Stelle.Sofern der im Antragsvordruck vorgesehene Raum nicht ausreicht, führen Sie bitte Ihre Angabenauf einem gesonderten Blatt fort.zu1Tragen Sie hier bitte die für Ihren Wohnort oder Aufenthaltsort zuständige Stelle ein.Anschriften <strong>und</strong> Zuständigkeitsbereiche finden Sie auf dem farbigen Einlegeblattzu2zu4.2zu5.2Nach der Erwerbstätigkeit wird gefragt, weil für erwerbstätige Antragstellerinnen/Antragsteller, derenSchwerbehinderung (Grad der <strong>Behinderung</strong> mindestens 50) noch nicht festgestellt ist, besondere Regelungenzum Kündigungsschutz <strong>und</strong> zum Verfahren gelten. Erwerbstätig in diesem Sinne sind Sie,wenn Sie abhängig beschäftigt sind, selbstständig Tätige gehören nicht dazu.Den besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz haben Sie, wenn Sie im Zeitpunkt derKündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen können oder IhreSchwerbehinderung offensichtlich ist. Dies gilt nicht, wenn wegen Ihrer fehlenden Mitwirkung überden Antrag noch nicht entschieden werden konnte. Ihre Mitwirkungspflicht haben Sie in der Regelerfüllt, wenn Sie einen ausgefüllten <strong>und</strong> unterschriebenen Antragsvordruck vorlegen, mit dem Siehinsichtlich der beigefügten oder noch beizuziehenden Unterlagen die angegebenen Ärztinnen/Ärzte<strong>und</strong> Dritte von der Schweigepflicht entbinden.Um die Zeit zwischen dem Stellen des Antrages <strong>und</strong> dem Erteilen des Bescheides zu verkürzen, inder Sie <strong>und</strong> Ihr Arbeitgeber nicht wissen, ob Ihnen die Rechte <strong>und</strong> Nachteilsausgleiche wegen Schwerbehinderungzustehen, hat der Gesetzgeber für das Erstellen sowohl des ärztlichen Gutachtensals auch des Bescheides verkürzte Bearbeitungsfristen vorgeschrieben.Falls Sie an Ihrem Arbeitsplatz akut von Kündigung bedroht sind <strong>und</strong> den besonderenKündigungsschutz nach dem SGB IX in Anspruch nehmen wollen, wird dringend empfohlen, sichtelefonisch mit der für Sie zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, um Möglichkeiten, dasVerfahren zu beschleunigen, wahrnehmen zu können.Wenn bereits eine andere Stelle eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgesetzt hat, kanndiese für die Feststellung des Grades der <strong>Behinderung</strong> (GdB) übernommen werden. Falls Sie dieswünschen, brauchen weitere Einzelheiten zu Ihrem Ges<strong>und</strong>heitszustand nicht aufgeklärt zu werden,Sie können dann gleich zu den Angaben unter Nummer 10 übergehen. Wenn Sie aber möchten, dassGes<strong>und</strong>heitsstörungen festgestellt werden, die von der anderen Stelle bisher nicht berücksichtigt wurden,machen Sie bitte weitere Angaben ab der Nummer 5.Geben Sie bitte hier alle Ges<strong>und</strong>heitsstörungen an, die als <strong>Behinderung</strong> festgestellt werden sollen.Dabei kommt es nicht darauf an, dass Sie die Ges<strong>und</strong>heitsstörungen mit den genauen medizinischenFachausdrücken bezeichnen. Es reicht aus, wenn Sie in die vorgegebenen Spalten zum Beispiel„Bluthochdruck“, „Wirbelsäulenerkrankung“ oder „Herzerkrankung“ eintragen.Hierbei wird in Ihrem Interesse von der Vermutung ausgegangen, dass alle bei Ihnen vorliegendenGes<strong>und</strong>heitsstörungen als <strong>Behinderung</strong> festgestellt werden sollen. Es werden daher bei von Ihnenunter 6 bis 9 im Vordruck benannten Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern, Kliniken <strong>und</strong> LeistungsträgernIhre gesamten derzeitigen ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen erfragt, um den höchstmöglichenGrad der <strong>Behinderung</strong> beziehungsweise die maximale Anzahl an Merkzeichen zur Inanspruchnahmevon Nachteilsausgleichen feststellen zu können.Es steht Ihnen jedoch völlig frei zu entscheiden, dass bestimmte Ges<strong>und</strong>heitsstörungen auf keinenFall als <strong>Behinderung</strong> festgestellt werden. Eine solche Beschränkung des Antrages nehmen Sie bitteformlos auf einem gesonderten Blatt vor. Bedenken Sie hierbei bitte, dass die nicht als <strong>Behinderung</strong>festzustellenden Ges<strong>und</strong>heitsstörungen auch bei der Bewertung des Grades der <strong>Behinderung</strong> (GdB)außer Acht gelassen werden müssenBitte trennen Sie das folgende Blatt (Seiten 7 <strong>und</strong> 8) ab <strong>und</strong> nehmen Sie es zu IhrenUnterlagen, damit Sie die Informationen zum Verfahrensablauf greifbar haben.614

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