13.07.2015 Aufrufe

Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Laufende Leistungen in diesem Sinne können sein: Leistungen für den Lebensunterhalt Leistungen für Unterkunft <strong>und</strong> Hei zung Mehrbedarfszuschläge Beiträge zu einer Kranken- beziehungsweise Pflegeversicherung Beiträge für die Versorgung Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtun gen Darlehenb) Leistungen der Gr<strong>und</strong>sicherung nach dem vierten Kapitel des SGB XII (§§ 41– 46 SBG XII)Mit Urteil vom 17. 7. 2008 – Az.: B9/9a SB 11/06 R – hat das B<strong>und</strong>essozialgerichtüber den Anspruch auf Ausgabe einer unentgeltlichen Wertmarke nach§ 145 Satz 5 Nummer 2 SGB IX entschieden. In dem diesem Urteil zugr<strong>und</strong>e liegendenFall war der Kläger nach § 145 SGB IX freifahrtberechtigt <strong>und</strong> wollteeine unentgeltliche Wertmarke erhalten. Der Kläger bezog eine Altersrente, seineEhefrau – unter teilweiser Anrechnung dieser Altersrente – laufende Leistungender Gr<strong>und</strong>sicherung nach dem SGB XII. Der Sozialhilfebezug wurde entsprechendder Angabe der Ehefrau auf das Konto des Klägers überwiesen. DasBSG hat den Anspruch auf Ausgabe einer unentgeltlichen Wertmarke abgelehnt.Die bisherige Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen, wonach bei Einsatzgemeinschaftennach dem SGB XII jeder Freifahrtberechtigte einen Anspruchauf Ausgabe eines Beiblattes mit unentgeltlicher Wertmarke hat, wurde aufgehoben.Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Beiblattes mit unentgeltlicherWertmarke werden erfüllt, wenn die freifahrtberechtigte Person selbstLeistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII erhält.Das Beiblatt, das kostenlos ausgestellt wird (Muster Seite 57), ist stets für dieDauer von zwölf Monaten gültig.KostenpflichtigeAbgabe derWertmarkeKraftfahrzeugsteuer-Befreiung/-Ermäßigung3. Alle übrigen „freifahrtberechtigten“ schwerbehinderten Menschen müssen dieWertmarke bezahlen: 30,– Euro für sechs Monate oder 60,– Euro für ein Jahr„Freifahrt“.Die behinderten Menschen, die zur Gruppe 1 gehören oder das Merkzeichen aGim <strong>Ausweis</strong> haben, können beim Finanzamt die Kraftfahrzeugsteuerbefreiungallein mit dem Schwerbehindertenausweis beantragen.Wer nicht zur Gruppe 1 gehört <strong>und</strong> auch kein Merkzeichen aG im <strong>Ausweis</strong> hat,kann die Wertmarke für die Freifahrt nicht erhalten, solange er die Kraftfahrzeugsteuerermäßigungvon 50 Prozent in Anspruch nimmt. Er braucht aber dasBeiblatt ohne Wertmarke als Nachweis gegenüber dem Finanzamt für dieKraftfahrzeugsteuerermäßigung (vergleiche Schriftenreihe „Für schwerbehinderteMenschen“ – Heft 2). Aufgr<strong>und</strong> seines Wahlrechts kann er sich jederzeit für dieKraftfahrzeugsteuerermäßigung oder für die „Freifahrt“ neu entscheiden. Er mussjedoch beachten, dass er nicht in jedem Falle mit einer vollen Kostenerstattung für58

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!