13.07.2015 Aufrufe

Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nierenfunktionseinschränkungleichten Grades(Serumkreatininwerte unter 2 mg/dl[Kreatininclearance ca. 35–50 ml/min], Allgemeinbefinden nicht odernicht wesentlich reduziert, keine Einschränkungder Leistungsfähigkeit) . . . . . . . . . 20–30(Serumkreatininwerte andauernd zwischen2 <strong>und</strong> 4 mg/dl erhöht, Allgemeinbefindenwenig reduziert, leichteEinschränkung der Leistungsfähigkeit). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40mittleren Grades(Serumkreatininwerte andauernd zwischen4 <strong>und</strong> 8 mg/dl erhöht, Allgemeinbefindenstärker beeinträchtigt,mäßige Einschränkung der Leistungsfähigkeit). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70schweren Grades(Serumkreatininwerte dauernd über8 mg/dl, Allgemeinbefinden stark gestört,starke Einschränkung der Leistungsfähigkeit,bei Kindern keinenormalen Schulleistungen mehr) . . . . . . . . . . 80–100Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere mit Funktionseinschränkungder anderen Niereleichten Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40–50mittleren Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60–80schweren Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90–100Notwendigkeit der Dauerbehandlungmit Blutreinigungsverfahren (zum BeispielHämodialyse, Peritonealdialyse) . . . . . . . . . . . 100Bei allen Nierenschäden mit Funktionseinschränkungensind Sek<strong>und</strong>ärleiden (zum Beispiel Hypertonie, ausgeprägteAnämie [Hb-Wert unter 8 g/dl], Polyneuropathie,Osteopathie) zusätzlich zu bewerten.12.1.4 Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsbewährungabzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); währenddieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danachist der GdS entscheidend abhängig von der verbliebenenFunktionsstörung; unter Mitberücksichtigung der erforderlichenImmunsuppression ist jedoch der GdS nichtniedriger als 50 zu bewerten.Nach Entfernung eines malignen Nierentumors oderNierenbeckentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahrennach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms(Hypernephrom) im StadiumT1 N0 M0 (Grading G1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50nach Entfernung eines Nierenbeckentumorsim Stadium Ta N0 M0 (GradingG1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahrennach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom)mit Entfernung der Niereim Stadium (T1 [Grading ab G2], T2)N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60in höheren Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 80nach Entfernung eines Nierenbeckentumorseinschließlich Niere <strong>und</strong> Harnleiterim Stadium (T1 bis T2) N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . 60in höheren Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 80nach Entfernung eines Nephroblastomsim Stadium I <strong>und</strong> II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60in höheren Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 8012.2 Schäden der Harnwege12.2.1 Chronische Harnwegsentzündungen (insbesonderechronische Harnblasenentzündung)leichten Grades (ohne wesentlicheMiktionsstörungen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10stärkeren Grades(mit erheblichen <strong>und</strong> häufigen Miktionsstörungen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40chronische Harnblasenentzündungmit Schrumpfblase (Fassungsvermögenunter 100 ml, Blasentenesmen) . . . . . . . . 50–7012.2.2 Bei Entleerungsstörungen der Blase (auch durchHarnröhrenverengung) sind Begleiterscheinungen (zumBeispiel Hautschäden, Harnwegsentzündungen) ggf. zusätzlichzu bewerten.Entleerungsstörungen der Blaseleichten Grades (zum Beispiel geringeRestharnbildung, längeres Nachträufeln). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10stärkeren Grades (zum Beispiel Notwendigkeitmanueller Entleerung, Anwendungeines Blasenschrittmachers,erhebliche Restharnbildung,schmerzhaftes Harnlassen) . . . . . . . . . . . . . . . 20–40mit Notwendigkeit regelmäßigen Katheterisierens,eines Dauerkatheters,eines suprapubischen Blasenfistelkathetersoder Notwendigkeit eines Urinals,ohne wesentliche Begleiterscheinungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5012.2.3 Nach Entfernung eines malignen Blasentumorsist eine Heilungsbewährung abzuwarten.GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren124

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!