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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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oder Ja ankreuzt. Gleiches gilt auch für Krankenhaus- <strong>und</strong> Reha-/Kurentlassungsberichte.Zumindest sollte aber der Antragsteller seinen Hausarzt über die Antragstellungunterrichten <strong>und</strong> ihn darauf aufmerksam machen, dass die zuständige Stelle wahrscheinlichbei ihm Auskünfte über seinen Ges<strong>und</strong>heitszustand einholen wird. Es istsinnvoll, ihm eine Kopie der Anträge zu übergeben. Dabei sollte der Arzt darumgebeten werden, dass er in seiner Antwort dann nicht nur auf die Diag nose derGes<strong>und</strong>heitsstörung eingeht, sondern möglichst genau auch die Auswirkungenbeschreibt; denn insbesondere davon hängt ab, wie hoch der Grad der <strong>Behinderung</strong>(GdB) festgestellt wird. Wenn der Antragsteller sich von seinen Ärzten ärztlicheBescheinigungen zur Vorlage bei der zuständigen Stelle geben lässt, muss erdiese im Regelfall selbst bezahlen (dadurch kann allerdings eventuell die Bearbeitungszeitverkürzt werden). Auskünfte, die die zuständige Stelle von Ärzten überGes<strong>und</strong>heitsstörungen einholt, sind für den Antragsteller kostenfrei.Zu Randnummer j:Sofern der Antragsteller wegen einer Ges<strong>und</strong>heitsstörung, die er als <strong>Behinderung</strong>festgestellt haben möchte, in einem Krankenhaus behandelt wurde, muss er hierden Namen, die Abteilung/Station, die Anschrift, den Behandlungszeitraum <strong>und</strong>die Art der Behandlung angeben.StationäreBehandlungDie zuständige Stelle kann bei den Krankenhäusern eventuell wichtige Unterlagenanfordern, die zu einer schnelleren Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderterMensch ohne zusätzliche Untersuchung führen können. Gleiches gilt, sofernin den letzten zwei Jahren Rehabilitationsverfahren/Kuren durchgeführt wordensind. Auch in diesen Fällen sollte außer der Behandlungszeit auch der Name<strong>und</strong> die Anschrift der Klinik, des Kostenträgers sowie dessen Aktenzeichen angegebenwerden. Die Angaben sind dem Einberufungsbescheid zur Rehabilitationsmaßnahme/Kurzu entnehmen.Falls dem Antragsteller ärztliche Berichte über Krankenhausbehandlungen <strong>und</strong>Klinikaufenthalte oder Behandlungen bei den angegebenen Ärzten vorliegen,sollte er diese in Kopie dem Antrag beifügen; dadurch kann die Bearbeitungszeiterheblich abgekürzt werden.Zu Randnummer k:Gr<strong>und</strong>sätzlich sind Sozialdaten beim Betroffenen zu erheben. Diesem Gr<strong>und</strong>satzwird durch die Präzisierung der Ziffern 9.5 <strong>und</strong> 9.6 des Antragsvordruckes auchweiterhin Rechnung getragen. Die Berechtigten haben die Möglichkeit, selbst zuentscheiden, ob sie Angaben zu eventuell bei den Ges<strong>und</strong>heitsämtern oder sonstigenStellen vorliegenden ärztlichen Unterlagen machen wollen. Auch werdenhierdurch überflüssige erneute ärztliche Untersuchungen vermieden.Zu Randnummer l:Um bestimmte Rechte in Anspruch nehmen zu können (zum Beispiel Freifahrt imöffentlichen Personenverkehr, R<strong>und</strong>funkgebührenbefreiung <strong>und</strong> so weiter), müssenbesondere Merkzeichen im <strong>Ausweis</strong> eingetragen sein. Dafür muss – wie beiMerkzeichen25

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