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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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Der Aufenthalt von Ausländern, welche Angehörige eines EU- oder EWR-Staatessind, ist wie bisher im FreizügG/EU geregelt. Sie benötigen für einen Aufenthaltin Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Sie erhalten eine Bescheinigung über dasAufenthaltsrecht. Ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen (§ 2 Absatz2 Nummern 6 <strong>und</strong> 7 in Verbindung mit §§ 3 bis 4a FreizügG/EU, die nicht Angehörigeeines EU- oder EWR-Staates sind, erhielten bisher eine Aufenthaltserlaubnis-EU.Diese Regelung wurde geändert; sie erhalten jetzt stattdessen eine Aufenthaltskarte(§ 5 Absatz 2 FreizügG/EU).Das gleiche Dokument dient als Aufenthaltserlaubnis für Schweizer <strong>und</strong> ihre Familienangehörigen,die aufgr<strong>und</strong> des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU<strong>und</strong> der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungenerhalten.Eine nach altem Recht ausgestellte Aufenthaltserlaubnis-EU gilt als Aufenthaltskartefort (§ 15 FreizügG/EU).Nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Deutschland wird den Familienangehörigender Angehörigen eines EU oder EWR-Staates auf Antrag eine Daueraufenthaltskarteausgestellt.Das gleiche Dokument wird auch als Nachweis des langjährigen Aufenthalts inDeutschland für Ausländer mit Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staatesverwendet.Ob Inhaber einer Aufenthaltskarte beziehungsweise Schweizer mit Aufenthaltserlaubnissich dauerhaft im B<strong>und</strong>esgebiet aufhalten <strong>und</strong> somit ein gewöhnlicherAufenthalt besteht, ist im Einzelfall zu klären.Wurde jedoch eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt, dann liegt in jedem Einzelfallein gewöhnlicher Aufenthalt vor.Der Besitz einer Duldungsbescheinigung gemäß § 60a AufenthG ist nicht ausreichend.Hierdurch wird lediglich die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt, aberkein rechtmäßiger Aufenthalt begründet.Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger der Europäischen Union müssen keinen Aufenthaltstitelbeantragen. Sie müssen lediglich der Meldepflicht an ihrem Wohnort nachkommen.Die Europäische Union bildet zusammen mit der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschlandnunmehr folgende 26 Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen,Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn <strong>und</strong> Zypern.Dies gilt gemäß § 12 FreizügG/EU auch für Staatsangehörige des übrigen EuropäischenWirtschaftsraumes (EWR-Staaten).Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören neben den EU-Staaten auch: Island,Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen.19

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