Teil 1 Inhaltsverzeichnis und Einleitung - Ganztagsschulen
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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung“ (IZBB) 2003-2009<br />
Nordrhein- Westfalen<br />
In jedem Kreis <strong>und</strong> in jeder kreisfreien Stadt sollen zum 1. August 2009 <strong>und</strong> zum 1. August 2010 beginnend mit den 5. Klassen eine geb<strong>und</strong>ene<br />
Ganztagsrealschule <strong>und</strong> ein geb<strong>und</strong>enes Ganztagsgymnasium eingerichtet werden. Das sind insgesamt 108 neue Ganztagsrealschulen <strong>und</strong> 108<br />
neue Ganztagsgymnasien.<br />
� Quelle: Nr. 202<br />
3: Genehmigungsverfahren<br />
„Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Die Fördermittel können den Schulträgern jeweils für alle offenen <strong>Ganztagsschulen</strong> im<br />
Primarbereich sowie jeweils für alle Haupt- <strong>und</strong> Förderschulen der Sek<strong>und</strong>arstufe I mit erweitertem Ganztagsbetrieb als Gesamtbetrag bewilligt<br />
werden. Der Schulträger entscheidet über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Schulen seines Bezirks. Finanzmittel, die für den Primarbereich<br />
bestimmt sind, können jedoch nicht auf den Bereich der Sek<strong>und</strong>arstufe I umverteilt werden <strong>und</strong> umgekehrt. Fördermittel, die Förderschulen als<br />
Ganztagsschule im Sinne des 1. Bezugserlasses erhalten haben, werden diesen bei Umwandlung in eine Förderschule mit erweitertem<br />
Ganztagsbetrieb angerechnet.“<br />
� Quellen: Nr. 98; Nr. 99, S. 12<br />
4: Finanzierung<br />
„Die Schule beschließt ihre Weiterentwicklung zur offenen Ganztagsschule <strong>und</strong> das Konzept in der Schulkonferenz.“<br />
� Quelle: Nr. 93, S. 6<br />
„Finanzierungsgr<strong>und</strong>lage ist ein zusätzlicher Personalkostenzuschlag in Höhe von 1.230 € pro Kind <strong>und</strong> Jahr. Das Land übernimmt davon<br />
zwei Drittel: 615 € pro Kind pro Jahr zuzüglich 0,1 Lehrerstellen je 25 Kinder. Die Lehrerstellenanteile können auch in Geld ausgezahlt werden,<br />
<strong>und</strong> zwar in Höhe von 205 € pro Kind pro Jahr. Insgesamt beträgt dann der Landeszuschuss 820 €. Der Eigenanteil der Kommune beträgt ein<br />
Drittel. Die Kommune kann ihre vorhandenen Leistungen für bestehende Ganztagsangebote im Primarbereich (Horte, Schulkinderhäuser,<br />
Schülertreff <strong>und</strong> Dreizehn Plus, anteilig: Schule von acht bis eins) einbringen. Sie kann auch Elternbeiträge auf ihren Eigenanteil anrechnen.<br />
Elternbeiträge sind bis zu 100 € pro Kind <strong>und</strong> Monat möglich. Eine soziale Staffelung <strong>und</strong> Geschwisterregelungen sollen vorgesehen werden. Für<br />
die Mittagsverpflegung kann ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.“<br />
� Quelle: Nr. 10, S. 2<br />
„Die Kommunen legen die Elternbeiträge fest. Elternbeiträge sollen sozial gestaffelt werden <strong>und</strong> können maximal 100 € pro Kind pro Monat<br />
betragen.“ [Anm. d. Verf.: Für die <strong>Teil</strong>nahme an einer offenen Ganztagsschule]<br />
� Quelle: Nr. 97, S. 4<br />
„Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden <strong>und</strong> Gemeindeverbände als öffentliche Schulträger sowie die Träger genehmigter privater<br />
Ersatzschulen. Die Weitergabe der Zuwendung an Dritte ist im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit einem gemeinsamen<br />
pädagogischen Konzept auch Nr. 2.8 des 1. Bezugserlasses zulässig, wenn die Einhaltung der Zweckbindung (vgl. 6.6) durch den Dritten<br />
sichergestellt ist.“<br />
Stand: Oktober 2009 Seite 26 von 120 SPI NRW, FH Köln