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Teil 1 Inhaltsverzeichnis und Einleitung - Ganztagsschulen

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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung“ (IZBB) 2003-2009<br />

Nordrhein- Westfalen<br />

10: Kooperationsmöglichkeiten/-vereinbarungen, inhaltliche Ansätze<br />

� Quelle: Nr. 165<br />

„Die offene Ganztagsschule im Primarbereich ist ein kooperatives Modell, an dem sich das Land, die Kommunen, die freien Träger der<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe <strong>und</strong> weitere außerschulische Partner auf gleicher Augenhöhe beteiligen. Durch die Zusammenarbeit von Schule,<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe <strong>und</strong> weiteren außerschulischen <strong>und</strong> Gemeinwohl orientierten Organisationen soll in den offenen <strong>Ganztagsschulen</strong> eine<br />

Lernkultur entwickelt werden, die die Schüler/innen in ihren Begabungen <strong>und</strong> Fähigkeiten unterstützt, fördert <strong>und</strong> fordert. Das Angebot der OGS<br />

realisiert sich durch die Zusammenarbeit von Lehrer(inne)n mit z.B. Erzieher(inne)n, Sozialpädagog(inn)en, Musikschullehrer(inne)n,<br />

Übungsleiter(inne)n oder anderen pädagogischen Professionen. Es begegnen sich in der OGS also Systeme mit unterschiedlichen Ansätzen,<br />

Zielen, Strukturen, Funktionen <strong>und</strong> Kompetenzen. Kooperation wird so zu einem integralen Bestandteil der OGS, das Gelingen der<br />

programmatischen Ziele hat die Kooperation zur Voraussetzung.<br />

Lehrkräfte <strong>und</strong> außerunterrichtliches pädagogisches Personal im offenen Ganztag sorgen für eine inhaltliche Verbindung des Unterrichts mit dem<br />

offenen Ganztagsangebot. Die Gesamtverantwortung für die außerunterrichtlichen Angebote im Rahmen des offenen Ganztags kann dabei<br />

sowohl auf Seiten der Schule als auch auf Seiten des Trägers der Jugendhilfe angesiedelt werden. In Kooperation mit den öffentlichen <strong>und</strong> freien<br />

Trägern der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe sollen auch Möglichkeiten der Elternberatung geschaffen werden. Das Personal der außerunterrichtlichen<br />

Angebote kann beratend in Lehrerkonferenzen einbezogen werden.<br />

Die Aufgabe der Schulleitung besteht darin, einen regelmäßigen, fachgerechten Austausch zwischen den Lehrkräften <strong>und</strong> den Mitarbeitern der<br />

außerschulischen Kooperationspartner zu sichern, mit dem Ziel der Verknüpfung von Vor- <strong>und</strong> Nachmittag.<br />

Gemäß § 5 des NRW-Schulgesetz ist die Kooperation mit außerschulischen Partnern, hier insbesondere der Jugendhilfe, auch in den neuen<br />

erweiterten Ganztagshaupt- <strong>und</strong> -förderschulen von zentraler Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe <strong>und</strong> anderen Partnern soll<br />

auch das Erreichen der ambitionierten Ziele der „Qualitätsoffensive Hauptschule“ unterstützen. Die für die Durchführung der erweiterten<br />

Ganztagsangebote bereitgestellten Mittel können auch für (a) sozialpädagogische Fachkräfte <strong>und</strong> (b) Angebote der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe oder<br />

anderer außerunterrichtlicher Partner der <strong>Ganztagsschulen</strong> verwendet werden. In diesem Bereich kann auf langjährige Erfahrungen der<br />

Kooperation von Haupt- <strong>und</strong> Förderschulen mit u.a. der Jugend(verbands)arbeit oder der Schulsozialarbeit zurückgegriffen werden.<br />

Durch den Ausbau der Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen rücken die Kooperationen der Schule mit Partnern der außerschulischen<br />

Jugendbildung, der Kultur, der Musik <strong>und</strong> des Sports in den Mittelpunkt. Kinder <strong>und</strong> Jugendliche profitieren von umfassenden <strong>und</strong> ganzheitlichen<br />

Bildungsangeboten. Außerschulische Kooperationspartner, die spezielle fachliche Kompetenzen, eine andere pädagogische Sichtweise, neue<br />

Methoden <strong>und</strong> ‚frischen Wind’ in die Schulen bringen, werden verstärkt eingeb<strong>und</strong>en. Um diese Entwicklung zu unterstützen, hat das Land NRW<br />

frühzeitig Rahmenvereinbarung mit erfahrenen strategischen Partnern über die Kooperation in der offenen Ganztagsschule geschlossen.“<br />

� Quellen: Nr. 38; Nr. 52<br />

Es ist erforderlich „die gezielte <strong>und</strong> individuelle Förderung der schulischen, sozialen <strong>und</strong> persönlichen Entwicklung von Kindern<br />

systematisch zu stärken <strong>und</strong> durch die Beschäftigung pädagogisch qualifizierten Personales zu stärken. Die enge Zusammenarbeit von Schule,<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe, Kultur, Sport <strong>und</strong> weiteren Partnern ist eine zentrale Gr<strong>und</strong>lage. Sie soll fortgeführt <strong>und</strong> noch intensiviert werden.“<br />

� Quelle: Nr. 45, S. 3<br />

Stand: Oktober 2009 Seite 47 von 120 SPI NRW, FH Köln

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