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Teil 1 Inhaltsverzeichnis und Einleitung - Ganztagsschulen

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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung“ (IZBB) 2003-2009<br />

Nordrhein- Westfalen<br />

Mit dem Programm „Geld oder Stelle“ stellt das Land ab dem 1.2.2009 den Schulen Lehrerstellenanteile <strong>und</strong> / oder Barmittel zur<br />

pädagogischen Betreuung <strong>und</strong> Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Sek<strong>und</strong>arstufe I mit Nachmittagsunterricht<br />

sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- <strong>und</strong> Förderangebote im Rahmen von Ganztags- <strong>und</strong><br />

Betreuungsangeboten zur Verfügung. […]<br />

Bereits zum 1. Januar 2008 hatte die Landesregierung die Schulpauschale / Bildungspauschale, die für den weiteren Ausbau von<br />

<strong>Ganztagsschulen</strong> <strong>und</strong> Ganztagsangeboten genutzt werden kann, von 460 Millionen Euro auf 540 Millionen Euro erhöht. Mit dem sogenannten<br />

1.000-Schulen-Programm stellt das Land nun den Schulträgern in den Jahren 2009 <strong>und</strong> 2010 einen weiteren zusätzlichen Betrag von<br />

insgesamt 100 Millionen Euro für Räumlichkeiten, Erstausstattung für die Mittagsverpflegung <strong>und</strong> den Aufenthalt von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern<br />

zur Verfügung. Antragstermin ist der 30. November 2008. Anträge können ab sofort gestellt werden.“<br />

� Quelle: Nr. 202<br />

Die folgende Regelung berücksichtigt gegenüber der gedruckten Ausgabe der BASS (Stichtag 1. 7. 2008)<br />

den R<strong>und</strong>erlass vom 31. 7. 2008 (ABl. NRW. 8/08).<br />

„1. Zuwendungszweck<br />

Gefördert werden im Rahmen des Konzepts „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ Maßnahmen zur Durchführung außerunterrichtlicher<br />

Angebote. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgr<strong>und</strong> ihres<br />

pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“<br />

� Quelle: Nr. 205<br />

5: Personaleinsatz/-struktur<br />

„Die offene Ganztagsschule vereint Fachkräfte aus verschiedenen Professionen <strong>und</strong> kooperiert mit vielen weiteren Institutionen.“ Das<br />

Personal der offenen Ganztagsgr<strong>und</strong>schule besteht aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Neben Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrern kommen für die<br />

Mitarbeit Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher, Sozialarbeiterinnen <strong>und</strong> Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen <strong>und</strong> Sozialpädagogen <strong>und</strong> vielen andere<br />

Fachleute (z. B. aus den Bereichen Handwerk, Kunst, Musik <strong>und</strong> Sport) in Betracht. Ergänzend können Eltern, Studierende, Praktikantinnen <strong>und</strong><br />

Praktikanten, Ehrenamtliche <strong>und</strong> Schülertutorinnen <strong>und</strong> –tutoren tätig werden.<br />

Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes in der offenen Ganztagsschule richten sich nach den<br />

Förder- <strong>und</strong> Betreuungsbedarfen der Kinder.<br />

Angestrebt wird eine regelmäßige Anwesenheit mindestens einer ständigen Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners für die<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler <strong>und</strong> die Mitarbeit von Lehrkräften auch im Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote.<br />

� Quellen: Nr. 2, S. 4 f.; Nr. 18, S. 4; Nr. 24, S. 35 f.; Nr. 45<br />

„§ 58 Pädagogisches <strong>und</strong> sozialpädagogisches Personal<br />

Sonstige im Landesdienst stehende pädagogische <strong>und</strong> sozialpädagogische Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter wirken bei der Bildungs- <strong>und</strong><br />

Erziehungsarbeit mit.“<br />

Stand: Oktober 2009 Seite 29 von 120 SPI NRW, FH Köln

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