Teil 1 Inhaltsverzeichnis und Einleitung - Ganztagsschulen
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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung“ (IZBB) 2003-2009<br />
Nordrhein- Westfalen<br />
Initiative ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums, mit der Einstieg GmbH, der Landesvereiniggung der Arbeitgeberverbände NRW, der<br />
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der B<strong>und</strong>esangentur für Arbeit <strong>und</strong> der Stiftung Partner für Schule NRW. Mehr Informationen zur Initiative<br />
<strong>und</strong> zu den Möglichkeiten von Seiteneinsteigern sind auf den Internetseiten zur Initiative veröffentlicht.“<br />
� Quelle: Nr. 203<br />
6: Raumkonzept/-programm, Sachausstattung<br />
Einzuplanen sind Räume für Unterricht <strong>und</strong> außerunterrichtliche pädagogische Angebote, Küchen, Essräume <strong>und</strong> Essgelegenheiten sowie ein<br />
kindgerecht gestaltetes Außengelände. Größe, Anzahl <strong>und</strong> Ausstattung der Räume sollten den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder <strong>und</strong><br />
deren Altersstufe entsprechen.<br />
� Quellen: Nr. 2, S. 23; Nr. 18, S. 4<br />
Schulfreiflächen<br />
Auf der Webseite http://www.ganztag-blk.de/test/front_content.php?idcat=115 (Stand: 31.07.2009) sind unter der Rubrik Freiflächengestaltung<br />
zahlreiche Informationen zu dem Thema kindgemäße <strong>und</strong> naturnahe Schulgeländegestaltung zu finden, wie beispielsweise:<br />
� Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Genehmigung,<br />
� Anregungen zur pädagogischen Konzeption <strong>und</strong> Finanzierungsmöglichkeiten,<br />
� Partner für die Gestaltung von Schulfreiflächen,<br />
� Fortbildungsmöglichkeiten zum Thema Schulfreiflächengestaltung der Natur- <strong>und</strong> Umweltschutzakademie NRW (NUA) <strong>und</strong> der<br />
Arbeitsgemeinschaft Natur- <strong>und</strong> Umweltbildung (ANU),<br />
� Checkliste zur Nutzung des Schulgeländes an <strong>Ganztagsschulen</strong>,<br />
� Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen zum Raumkonzept<br />
� Quelle: Nr. 33<br />
„Für Ganztagsangebote in Kooperation mit anderen Trägern gem. § 5 b SchVG (BASS 1-2), die mit der Schule abgestimmt sind <strong>und</strong> im Rahmen<br />
des Ganztagskonzepts stattfinden, sollen Schulräume kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.“<br />
� Quelle: Nr. 96, S. 3<br />
„Der Schulträger stellt sicher, dass die Unterrichtsräume der Schule sowie die Fachräume einschließlich der Sporthallen bis mindestens 16.00<br />
Uhr durch die Schule genutzt werden können. Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume sind für eine<br />
Ganztagsschule Schüleraufenthaltsräume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel <strong>und</strong> Entspannung, für Ruhe <strong>und</strong> für<br />
fachbezogene Einzel- <strong>und</strong> Gruppenarbeit vorzusehen (siehe Gr<strong>und</strong>sätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende<br />
Schulen <strong>und</strong> Sonderschulen - BASS 10-21 Nr. 1).“<br />
Stand: Oktober 2009 Seite 32 von 120 SPI NRW, FH Köln