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Teil 1 Inhaltsverzeichnis und Einleitung - Ganztagsschulen

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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung“ (IZBB) 2003-2009<br />

Nordrhein- Westfalen<br />

Initiative ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums, mit der Einstieg GmbH, der Landesvereiniggung der Arbeitgeberverbände NRW, der<br />

Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der B<strong>und</strong>esangentur für Arbeit <strong>und</strong> der Stiftung Partner für Schule NRW. Mehr Informationen zur Initiative<br />

<strong>und</strong> zu den Möglichkeiten von Seiteneinsteigern sind auf den Internetseiten zur Initiative veröffentlicht.“<br />

� Quelle: Nr. 203<br />

6: Raumkonzept/-programm, Sachausstattung<br />

Einzuplanen sind Räume für Unterricht <strong>und</strong> außerunterrichtliche pädagogische Angebote, Küchen, Essräume <strong>und</strong> Essgelegenheiten sowie ein<br />

kindgerecht gestaltetes Außengelände. Größe, Anzahl <strong>und</strong> Ausstattung der Räume sollten den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder <strong>und</strong><br />

deren Altersstufe entsprechen.<br />

� Quellen: Nr. 2, S. 23; Nr. 18, S. 4<br />

Schulfreiflächen<br />

Auf der Webseite http://www.ganztag-blk.de/test/front_content.php?idcat=115 (Stand: 31.07.2009) sind unter der Rubrik Freiflächengestaltung<br />

zahlreiche Informationen zu dem Thema kindgemäße <strong>und</strong> naturnahe Schulgeländegestaltung zu finden, wie beispielsweise:<br />

� Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Genehmigung,<br />

� Anregungen zur pädagogischen Konzeption <strong>und</strong> Finanzierungsmöglichkeiten,<br />

� Partner für die Gestaltung von Schulfreiflächen,<br />

� Fortbildungsmöglichkeiten zum Thema Schulfreiflächengestaltung der Natur- <strong>und</strong> Umweltschutzakademie NRW (NUA) <strong>und</strong> der<br />

Arbeitsgemeinschaft Natur- <strong>und</strong> Umweltbildung (ANU),<br />

� Checkliste zur Nutzung des Schulgeländes an <strong>Ganztagsschulen</strong>,<br />

� Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen zum Raumkonzept<br />

� Quelle: Nr. 33<br />

„Für Ganztagsangebote in Kooperation mit anderen Trägern gem. § 5 b SchVG (BASS 1-2), die mit der Schule abgestimmt sind <strong>und</strong> im Rahmen<br />

des Ganztagskonzepts stattfinden, sollen Schulräume kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.“<br />

� Quelle: Nr. 96, S. 3<br />

„Der Schulträger stellt sicher, dass die Unterrichtsräume der Schule sowie die Fachräume einschließlich der Sporthallen bis mindestens 16.00<br />

Uhr durch die Schule genutzt werden können. Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume sind für eine<br />

Ganztagsschule Schüleraufenthaltsräume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel <strong>und</strong> Entspannung, für Ruhe <strong>und</strong> für<br />

fachbezogene Einzel- <strong>und</strong> Gruppenarbeit vorzusehen (siehe Gr<strong>und</strong>sätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende<br />

Schulen <strong>und</strong> Sonderschulen - BASS 10-21 Nr. 1).“<br />

Stand: Oktober 2009 Seite 32 von 120 SPI NRW, FH Köln

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