Teil 1 Inhaltsverzeichnis und Einleitung - Ganztagsschulen
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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung“ (IZBB) 2003-2009<br />
Nordrhein- Westfalen<br />
Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes NRW.<br />
� Schulgeländeprojekte müssen den Richtlinien zum Gebäudebrandschutz genügen.<br />
(Näheres hierzu in der Beratungsmappe Naturnahes Schulgelände:<br />
http://www.nua.nrw.de/nua/content/de/oeffentl/publikat/br_10.htm)“ (Stand: 31.07.2009)<br />
Weitere Informationen z.B. zur Gemeindeunfallversicherung (GUV) u.a. zum Thema ’Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit an Schulen’, zu<br />
Sicherheitsaspekten bei der Anlage <strong>und</strong> Pflege des Schulgeländes sowie zu gesetzlichen Bestimmungen <strong>und</strong> Erlasse zu Offenen<br />
<strong>Ganztagsschulen</strong> in NRW sind unter Quelle: Nr. 185 abrufbar.<br />
� Quelle: Nr. 185<br />
„<strong>Ganztagsschulen</strong> erweitern die Schule zu einem Haus des Lernens <strong>und</strong> des Lebens. Die Schulumfeldgestaltung hat dabei eine besondere<br />
Rolle, denn die Kinder halten sich im gesamten Schulgebäude <strong>und</strong> auf den Schulfreiflächen auf. Schule <strong>und</strong> Jugendhilfe folgen dabei<br />
unterschiedlichen Traditionen.Diese unterscheidbaren Bildungsvorstellungen stehen zu den möglichen Nutzungen der Schulfreiflächen in<br />
unterschiedlichen Verhältnissen:<br />
� Schule sieht die Flächen als Anwendungsraum für schulfachliche Inhalte, wobei Inhalte des Sach- <strong>und</strong> Sportunterrichts im Vordergr<strong>und</strong><br />
stehen. Außerdem wird seit längerer Zeit an Schulen über die Möglichkeiten zur Didaktisierung ökologischer Fragestellungen<br />
nachgedacht <strong>und</strong> dabei die Möglichkeit gesehen, die Gestaltung von Schulhöfen <strong>und</strong> Schulgärten als unterrichtliche Aufgabe zu nutzen.<br />
Ökologische Schulgärten, Freiluftklassen <strong>und</strong> naturnahe Schulgelände bieten exemplarisch Ansätze für die praktische Erprobung im<br />
Lebensraum Schule. Dabei erkennen Schulen immer mehr die Möglichkeit, ihren lokalen Beitrag im Zusammenhang mit einer Bildung für<br />
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 21 zu verstehen.<br />
� Jugendhilfe wird die Flächen als alters- <strong>und</strong> entwicklungsangemessenen Bewegungs- <strong>und</strong> Erfahrungsraum verstehen, der als<br />
eine kompensatorische Antwort auf die eingeschränkten häuslichen Wohnverhältnisse <strong>und</strong> auf den Verlust des öffentlichen<br />
Straßenraums als Spiel- <strong>und</strong> Sozialraum verstanden <strong>und</strong> gestaltet wird <strong>und</strong> entsprechende Wirkungen entfalten soll.<br />
Wesentliche Stütze des GanzTags ist das größere Zeitbudget. Dies ermöglicht den Beteiligten, Angebote in Projektform <strong>und</strong> außerhalb des<br />
Schulgeländes anzubieten. Insofern erweitert sich der Aktionsraum des GanzTags über Schulgebäude, -räume <strong>und</strong> -flächen hinaus in den<br />
jeweiligen Ortsteil durch die Nutzung außerschulischer Lernorte <strong>und</strong> die Kooperation mit außerschulischen Partnern. Aus Sicht der<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler werden die Schulbauten, die Schulfreiflächen <strong>und</strong> das Schulumfeld zu einem Raumangebot, in dessen Umgang das<br />
Gr<strong>und</strong>schulkind eingeführt wird, andererseits aber genügend Freiraum bietet für individuelle Gestaltungen, d. h. Kinder dürfen Spuren<br />
hinterlassen, die sie für ihre Gr<strong>und</strong>schulzeit begleiten. Dieses Angebot gliedert sich formal in folgende Unterpunkte:<br />
� Raum für Erfahrung<br />
� Platz zum Üben<br />
� Hilfe für den Unterricht<br />
Stand: Oktober 2009 Seite 36 von 120 SPI NRW, FH Köln