Teil 1 Inhaltsverzeichnis und Einleitung - Ganztagsschulen
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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung“ (IZBB) 2003-2009<br />
Nordrhein- Westfalen<br />
Räume, Ausstattung <strong>und</strong> Schulgelände. Für Nordrhein-Westfalen stehen bis zum Jahr 2007 insgesamt EUR 914 Mio. zur Verfügung.“<br />
� Quelle: Nr. 93, S. 6<br />
„Im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule stellt das Land nach Maßgabe des Haushalts aufbauend bis 2012 Mittel für die Einrichtung<br />
erweiterter, geb<strong>und</strong>ener Ganztagsangebote an Hauptschulen bereit.“<br />
� Quelle: Nr. 102<br />
„Das MGFFI stellt sicher, dass zur Finanzierung der Ganztagsschule im Primarbereich die Landesmittel für die Hortförderung - wie geplant für<br />
mindestens 22.400 Hortplätze in den kommenden Jahren dem MSW [Anm. d. Verf.: Ministerium für Schule <strong>und</strong> Weiterbildung des Landes NRW]<br />
zugewiesen werden.“<br />
� Quelle: Nr. 101<br />
„Der Erlass ’Offene Ganztagsschule im Primarbereich’ <strong>und</strong> die dazugehörige Förderrichtlinie vom 12.2.2003 unter Berücksichtigung des<br />
R<strong>und</strong>erlasses v. 21.12.2006 regeln die Vergabe der Landesmittel für das in offenen Ganztagsgr<strong>und</strong>schulen erforderliche zusätzliche Personal.<br />
Das Land übernimmt zwei Drittel eines Personalkostenzuschlags in Höhe von 60 %. Voraussetzungen sind eine gemeinsame<br />
Schulentwicklungs- <strong>und</strong> Jugendhilfeplanung der Kommune <strong>und</strong> ein pädagogisches Konzept der Schule.“<br />
� Quellen: Nr. 92; Nr. 99<br />
„Die Erhebung von Elternbeiträgen richtet sich nach § 10 Abs. 5 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Neuordnung des<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilferechtes (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK).“<br />
� Quelle: Nr. 103, § 9 (3)<br />
„Bei den Personalkosten will das Land zwei Drittel übernehmen. Die Kommunen sollen das restliche Drittel beisteuern.“<br />
� Quelle: Nr. 106<br />
„Die Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich sieht seit 01.02.2006 u.a. eine anteilige Lehrerstelle nach einem<br />
Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schüler/-innen oder pro 12 Schüler/nnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor. Davon sind<br />
0,1 Lehrerstellenanteile nicht kapitalisierbar (Änderungserlass vom 26.01.2006 zum Fördererlass „Zuwendungen für die Durchführung<br />
außerunterrichtlicher Angebote offener <strong>Ganztagsschulen</strong> im Primarbereich“, dort Punkt 5.4).“<br />
� Quelle: Nr. 110, S. 1<br />
„Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in den Jahren 2009 <strong>und</strong> 2010 [Anm. d. Verf.: für den flächendeckende Ausbau des Ganztags] zusätzlich<br />
r<strong>und</strong> 175 Millionen Euro zur Verfügung, davon r<strong>und</strong> 75 Millionen Euro für Personalkosten <strong>und</strong> 100 Millionen Euro für Investitionen. […]<br />
Stand: Oktober 2009 Seite 28 von 120 SPI NRW, FH Köln