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Teil 1 Inhaltsverzeichnis und Einleitung - Ganztagsschulen

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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung <strong>und</strong> Betreuung“ (IZBB) 2003-2009<br />

Nordrhein- Westfalen<br />

� Quelle: Nr. 48<br />

„In der Ganztagsschule wirken Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, sonstiges gegen Vergütung tätiges Fachpersonal, ehrenamtliche<br />

Kräfte <strong>und</strong> Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eigenständig Aktivitäten anbieten, zusammen.“<br />

� Quelle: Nr. 96, S. 3<br />

„Das Personal der offenen Ganztagsgr<strong>und</strong>schule kommt aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Es besteht aus Lehrkräften, Erzieherinnen<br />

<strong>und</strong> Erziehern, Sozialarbeiterinnen <strong>und</strong> Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen <strong>und</strong> Sozialpädagogen <strong>und</strong> vielen anderen Fachleuten (z.B. aus den<br />

Bereichen Handwerk, Kunst, Musik <strong>und</strong> Sport). Ergänzend können Eltern, Studierende, Praktikantinnen <strong>und</strong> Praktikanten, Ehrenamtliche <strong>und</strong><br />

Schülertutorinnen <strong>und</strong> -tutoren dazugehören.“<br />

� Quelle: Nr. 93, S. 6<br />

„Nach Maßgabe des Haushalts wird ein Ganztagszuschlag (Zuschlag zur Gr<strong>und</strong>stellenzahl) gewährt. Er beträgt zurzeit 20 %, für die<br />

Sonderschulen außer der Schule für Lernbehinderte 30% der Gr<strong>und</strong>stellenzahl. Der Ganztagszuschlag ist ausschließlich für Ganztagsangebote<br />

im Sinne von Nr. 1 zu verwenden. Auf Vorschlag der einzelnen Schule können Stellen des Ganztagszuschlags im Rahmen der Vorgaben des<br />

Haushalts für die Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften verwendet werden. Unter Beachtung des Haushaltsrahmens können<br />

Ganztagsstellen in Form von Geldmitteln (Geld aus Stellen) für die Beschäftigung sonstiger Kräfte im Ganztagsbereich verwendet werden.<br />

Ehrenamtliche Kräfte <strong>und</strong> Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler können selbstständig Ganztagsangebote leiten.“<br />

� Quelle: Nr. 96, S. 3<br />

„Die Schulen, die außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule vorhalten, stellen durch geeignete Vertretungskonzepte<br />

sicher, dass in der Zeit zwischen 8 <strong>und</strong> 12 Uhr in der Regel kein Unterricht ausfällt. Außerunterrichtliche Angebote der offenen<br />

Ganztagsgr<strong>und</strong>schule dürfen deshalb nicht zur Vertretung von Unterricht genutzt werden.“<br />

� Quelle: Nr. 100, S. 5<br />

„(1) Die anteiligen Lehrerstellen bzw. die daraus erwachsenden St<strong>und</strong>endeputate werden den Schulen durch die untere Schulaufsicht im<br />

Einvernehmen mit der zuständigen Kommune zugewiesen. […]<br />

(2) Die Kommune entscheidet im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Partnern (Schulaufsicht, Schulleitung, Träger) darüber, wie sie die<br />

für alle Ganztagsplätze im Einzugsgebiet anfallenden anteiligen Lehrerstellen an einzelnen OGS-Standorten verteilt; so könnten Stellenanteile<br />

auch an einzelnen OGS zusammen gezogen werden. Die Kommunen haben im Rahmen ihrer Steuerungsverantwortung gr<strong>und</strong>sätzlich die<br />

Möglichkeit, Ressourcen – Investitionsmittel, aber auch die für den laufenden Betrieb zusammen kommenden Landesmittel, Eigenmittel <strong>und</strong><br />

Elternbeiträge – ungleichmäßig auf die einzelnen OGS-Standorte zu verteilen. Dies könnte sich z.B. dann anbieten, wenn das Einzugsgebiet<br />

einer Schule (sozialer Brennpunkt) <strong>und</strong>/oder die Zusammensetzung der an der OGS teilnehmenden Kinder (hoher Anteil an benachteiligten<br />

Kindern) einen – ggf. zeitlich befristeten – erhöhten Personal-/Lehrereinsatz erforderlich machen.“<br />

� Quelle: Nr. 110, S. 2<br />

Stand: Oktober 2009 Seite 30 von 120 SPI NRW, FH Köln

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